Drucksache - 0974/XIX  

 
 
Betreff: Tempelhofer Feld moderat, behutsam und gemeinsam entwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
11.06.2014 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.02.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
21.05.2014 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Antrag
Schreiben_Mueller
Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Karte 7-70
Karte 7-71

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.02.2014 folgenden Beschluss:

„Die.Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass das Tempelhofer Feld behutsam und moderat entwickelt wird. Das Volksbegehren hat deutlich gezeigt, dass Änderungen bei der Beteiligung der Bevölkerung, bei der Planung und im Planungsrecht (Masterplan und Bebauungsplanverfahren) notwendig sind, um eine wirklich breite Akzeptanz für die Entwicklung am Tempelhofer Feld zu erreichen.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die BVV hat dem Bezirksamt empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass insbesondere bei folgenden Punkten eine veränderte Planung und Herangehensweise wirksam werden:

  1. Beteiligung besser organisieren: Informieren, Kritik annehmen und Ideen nachvollziehbar aufgreifen
  2. Bebauungspläne überarbeiten – wirklich moderate Bebauung ermöglichen
  3. Soziale Durchmischung bei der Vermarktung und Entwicklung beachten
  4. Besondere Bauvorhaben angemessen anpassen: Landesbibliothek und Regenwasserbecken
  5. Mehr Ökologie wagen
  6. Nachhaltiges Verkehrskonzept notwendig.

 

Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt ist daher mit der Bitte um Berücksichtigung des BVV-Beschlusses angeschrieben worden.

 

Mit Schreiben vom 13.05.2014 antwortete er, dass viele der in dem BVV-Beschluss zum Ausdruck gebrachten Ziele mit der Grundhaltung seiner Verwaltung übereinstimmen. Er stellte fest, dass die Öffentlichkeit seit Jahren in die Planungen für das Tempelhofer Feld eingebunden sei und in zahlreichen Beteiligungsformaten informiert und beteiligt wurde. Die Einbindung der Öffentlichkeit habe zu einer umfangreichen Überarbeitung der Planung geführt. Diese sei somit Ergebnis einer intensiven Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Positionen.

Das Interesse an einer attraktiven, aber bezahlbaren und sozial durchmischten Wohnbebauung eine ihn und die Beschlusslage im Bezirk. Durch die Zusammenarbeit mit landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und einer Wohnungsbaugenossenschaft soll die Miete für die Hälfte der Wohnungen 6-8 €/m² nicht übersteigen. Solche Mietpreise setzten jedoch eine ausreichende Dichte sowie die Überplanung der am Rand des Feldes vorhandenen Flächen einschließlich der Kleingärten voraus.

Die vorgesehene 7-geschossige Bauung im Quartier am Tempelhofer Damm entspräche den üblichen Geschosszahlen bei Wohnungsneubau im Berliner Innenstadtbereich und auch der typischen Berliner Traufhöhe von rund 22 m. Auf dem Tempelhofer Feld sollen bis auf wenige Ausnahmen die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten werden.

Die urbane Mischung von Wohnen und Arbeiten sei ein zentraler Baustein der Planung, auch für die Standortentscheidung zur Zentral- und Landesbibliothek.

Die Bedeutung des Tempelhofer Feldes als Kaltluftentstehungsgebiet und die Luftaustauschfunktion für die angrenzenden Quartiere bleibe mit der geplanten Bebauungsstruktur weitgehend erhalten. Mit der geplanten Qualifizierung der Freifläche werde Lebensraum für weitere Arten geschaffen und die sozialökologische Bedeutung des Feldes gestärkt, da die Freiraumentwicklung in dieser zentralen Lage nicht allein auf den Schutz einer einzelnen Art ausgerichtet sein dürfe.

Ein vertieftes Verkehrskonzept sei beauftragt, bei dem es auch um die verträgliche Anbindung der neuen Quartiere an den Tempelhofer Damm gehe. Eine Neuordnung des Tempelhofer Damms sei aber nicht erforderlich.

Die vollständige Antwort ist als Anlage beigefügt.

 

Unmittelbar vor dem BVV-Beschluss hat sich das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in einer Stellungnahme der Fachbereiche bzw. Ämter zu den Bebauungsplanverfahren 7-70 und 7-71 gegenüber dem Senat geäußert, der das Planungsverfahren an sich gezogen hat. In der Stellungnahme des Stadtentwicklungsamtes sind zunächst die den Bebauungsplan betreffenden BVV-Beschlüsse aufgeführt worden (Drs. 1670/XVIII, Drs. 0281/XIX, Drs. 0374/XIX, Drs. 0868/XIX, Drs. 0676/XIX, Drs. 792/XIX, Drs. 0942/XIX , und Drs. 0944/XIX). Außerdem ist die Erwartung formuliert worden, dass alle städtebaulichen Probleme, die diese neuen Planungen aufwerfen innerhalb des Bebauungsplanverfahrens gelöst werden sollten und ein weiteres Bebauungsplanverfahren für die verbleibenden Fläche aufgestellt werden sollte. Dabei sollte der Taxiway als räumliche Begrenzung der geplanten Neubebauung festgelegt werden.

Bezüglich der Art der baulichen Nutzung hat das Stadtentwicklungsamt gefordert, keine Wohnungen am Tempelhofer Damm zuzulassen. Dafür sollten auf den östlichen Flächen der geplanten Mischgebiete ausschließlich Wohnungen (evtl. plus Wohnfolgeeinrichtungen) entstehen. Bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung werden die GFZ- und GRZ-Werte durch das Stadtentwicklungsamt insgesamt als zu hoch eingeschätzt. Auch die Geschossigkeit wird kritisiert. Hier wird eine Abstufung der Bebauung zum Parkrand hin auf maximal 5 Geschosse gefordert, um Konflikte mit Freizeit, Natur und Verschattung in der Parklandschaft zu reduzieren.

Kritisiert wird auch die vor- und zurückspringende Bebauungsfront. Insbesondere die Blöcke WA 5 bis WA 7 sowie das Gewerbegebiet ragen in die Parklandschaft hinein.

Für die Mischgebiete MI 8 südlich des Flughafengebäudes (MI 8) und vor der ZLB (MI 7)  wird die geplante Zehngeschossigkeit kritisiert. Gleiches gilt für das Gewerbegebiet GE. Hier wird eine niedrigere Geschossigkeit zum Park hin gefordert.

Die Führung der geplanten Parkwege direkt an der Baugrenze von zu zu zehngeschossigen Gebäuden wird aus Sicht des Stadtentwicklungsamtes als nicht sinnvoll erachtet, da dies den Erholungswert erheblich reduziert. Bemängelt wird außerdem, dass keine öffentlichen Spielplätze ausgewiesen sind. Einer Verlagerung der Spielplatzangebote aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-70 hinaus stimmt das Stadtentwicklungsamt nicht zu, da die Parklandschaft eine Spiel- und Erholungsfunktion für die ganze Stadt übernehmen soll.

Das Schulamt weist darauf hin, dass aufgrund des geplanten Wohnungsneubaus eine Erweiterung und Qualifizierung der bestehenden Schulstandorte unabweisbar ist. Zu berücksichtigen ist hierbei auch der in den umliegenden Quartieren enstehende Wohnungsneubau. Ein besonderer Schwerpunkt muss auf die fußläufige Verbindung zwischen dem Wohnungsneubau östlich des Tempelhofer Damms und und der sozialen Infrastruktur westlich des Tempelhofer Damms gelegt werden. Dafür ist eine sichere Querung des Tempelhofer Damms auf Höhe Peter-Strasser-Weg zu realisieren. Außerdem wird die berechnete Anzahl der Schülerinnen und Schüler als zu knapp bemessen eingeschätzt, wenn 50% der Wohnungen im niedrigen Preissegment ausgewiesen werden sollen.

Es besteht Bedarf an einer zusätzlichen Sportfläche in der verkehrsgünstigen Anbindung am Tempelhofer Damm.

Der Bedarf an Schulplätzen und Sporthallen soll durch Erweiterung und Umbau bestehender Standorte erfolgen. Hierfür ist eine zeitnahe Finanzierungszusage durch das Land Berlin erforderlich.

Für die Berechnung der erforderlichen Kitaplätze sollte ein aktualisierter Wert herangezogen werden, alternativ sollte der Richtwert des Bezirks Verwendung finden. Die Grundstücke, die für Kindertagesstätten vorgesehen sind, sollten im Bebauungsplan entsprechend ausgewiesen werden. Das Jugendamt empfiehlt, diese Grundstücke im Eigentum des Landes bzw. des Bezirkes zu belassen, ebenso die darauf errichteten Kindertagesstätten.

Das Jugendamt bemängelt, dass im Bebauungsplan keine weitere soziale Infrastruktur aufgeführt ist, aber mit dem Wohnungsneubau der Bedarf an Jugendfreizeiteinrichtungen und Angeboten für Familien steigt. Auch hier sollten Grundstücke und Gebäude dem Bezirk zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Das Sozialamt erwartet, dass der steigende Bedarf an barrierearmen Wohnungen bedacht wird. Auch der gestiegene Bedarf an Einpersonenhaushalten muss Berücksichtigung finden.

Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen grundsätzliche Bedenken gegen den Bebauungsplan, da die Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm für ein allgemeines Wohngebiet nur schwer einzuhalten sind. Auch die Wohnbebauung am Stadtring A100 wird im Zusammenhang mit der Gewährleistung gesunder Wohn- und Lebensbedingungen problematisch gesehen.

Auch auf die erheblichen Bodenbelastungen mit Schwermetallen, einem ehemaligen Tanklager, Aufschüttungen mit Hausmüll und Klärschlamm und PAK (polyzylischen aromatischen Kohlenwasserstoffen) weist das Umwelt- und Naturschutzamt hin.

Im Rahmen der Umweltprüfung wird die Erstellung eines differenzierten Baumkatasters und ein zusammenfassender „Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag“ unter Ergänzung der fehlenden Bestandsdaten für die Kleingartenflächen erwartet. Das Umwelt- und Naturschutzamt befürchtet eine Verschlechterung des Landschaftsbildes, wenn durch eine zehngeschossige Bebauung die Blickmöglichkeit auf das Feld verstellt wird. Bezüglich der geplanten Dachbegrünung spricht sich das Umwelt- und Naturschutzamt für eine Fassaden- anstatt einer Dachbegrünung aus, da diese deutlich bessere Effekte für das Kleinklima und die Biotopentwicklung im Umfeld hat.

Die derzeitigen Planungen führen zum Verlust von 2 Biotopen (südwestlich der Station des DWD und zwischen Kleingartenkolonie und Bahntrasse). Sofern die Biotope nicht erhalten werden können, fordert das Umwelt- und Naturschutzamt eine Ersatzmaßnahme als Ausgleich.

Der Fachbereich Grünflächen spricht sich aus Mangel an Ressourcen und Kapazitäten gegen die Übertragung von geplanten öffentlichen Parkanlagen und verkehrsbegleitenden Grünflächen in das Fachvermögen des Bezirkes aus.

Eine Verträglichkeit von allgemeiner Wohnbebauung und Event- und Messestandort wird bezweifelt. Auch die Beschränkungen, denen das Gewerbegebiet unterliegen würde, werden als problematisch angesehen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der strengen Anforderungen des Umweltschutzes werden als möglicher Standortvorteil bewertet. Darüber hinaus wird die Erschließung des Gewerbegebietes von der Wirtschaftsförderung als schwierig eingeschätzt.

Der Fachbereich Tiefbau fordert eine Erweiterung des Bebauungsplans um den gesamten Tempelhofer Damm. Sollte für die ZLB ein Parkhaus realisiert werden, müsste dieses in der Verkehrsbetrachtung berücksichtigt werden. Für den Knotenpunkt mit der Oberlandstraße wir die Durchführung einer Leistungsfähigkeitsuntersuchung gefordert.

Eine Regenwasserversickerung im Bereich des Tempelhofer Damms und der U-Bahn ist aus Sicht des Fachbereichs Tiefbau nicht möglich. Für die geplante Busverbindung durch das Untersuchungsgebiet sind bestimmte Linienführungen und Querschnittsbreiten der Straßen zu beachten. Grundsätzlich ist der Anschluss an den angrenzenden Bebauungsplan sowie an den Bebauungsplan im Bezirk Neukölln hinsichtlich des weiterführenden Verkehrs zu überprüfen. Nur eine gemeinsame Betrachung der Bebauungspläne wird als sinnvoll erachtet.

Aus gesundheitlicher Sicht bestehen Bedenken gegen den Bebauungsplan aufgrund der Belastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner und für das Stadtklima. Eine abschließende Bewertung ist aufgrund noch fehlender relevanter Untersuchungen nicht möglich.

önnen.

 
 

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