Drucksache - 0879/XIX
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt möge öffentlich darlegen, wie der Bauherr des Grundstücks Crellestr.22a dergestalt seine Pläne korrigiert (hat), als dass die Böschung des bezirkseigenen Grundstücks des B-Plans 7-69 nicht in Leidenschaft gezogen wird. Insbesondere soll dargelegt werden, wie er vorgehen wird, um die Entlüftung der Tiefgarage nicht über die bezirkseigene Böschung zu verwirklichen.
Das Bezirksamt wird ersucht, eine Rechtsverbindlichkeit zu der Umplanung herzustellen, und in seiner öffentlichen Darlegung einschließen, welche Möglichkeiten der Kontrolle und ggfls der Sanktionen mit der jeweiligen Maßnahme verbunden sind.
Begründung:
Die vorliegenden Pläne sehen eine Entlüftung der Tiefgarage über die bezirkseigene Böschung vor, welche diese entgegen der Beschlüsse Drs 0775/XIX und Drs 0797/XIX in Mitleidenschaft ziehen würde.
Auch wenn dem Bauherrn diese Umsetzungsplanung genehmigt wurde, so ist es aus rechtlicher Sicht trotzdem in seiner Verantwortung, dass diese Planung auch umsetzbar ist.
So sollen Verbindlichkeiten zu den mündlichen Zusagen einer Umplanung geschaffen werden, die es der Bevölkerung ermöglicht, die Entscheidungen und das Handeln des Bezirksamts nachzuvollziehen. |
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