Drucksache - 0744/XIX
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg hat am 19.06.2013 die Drucksache Nr. 0744/XlX beschlossen und das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin ersucht, die in der neuen Bedarfsfeststellung dargestellten 12 Kabinen für den Sportplatz Halker Zeile ohne Ausnahme im neu zu bauenden Kabinentrakt einzuplanen. Die Finanzplanung ist entsprechend anzupassen. Die Planungen sind umgehend zu beginnen.
Das Schul- und Sportamt hat vor dem Hintergrund des Beschlusses der BVV die Bedarfsberechnung aktualisiert und kommt dabei zu dem Ergebnis, dass ein Bedarf von 12 Umkleidekabinen (siehe Anlage) bestätigt werden kann, insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden Anzahl von Frauen- und Mädchenmannschaften im Fußballbereich.
In der aktuellen Investitionsplanung 2013 -2017 ist das Vorhaben „Neubau eines Kabinentraktes Halker Zeile“ (alt: Kapitel 4060/ Titel 715 18; neu: Kapitel 3715/ Titel 715 18) mit einem Kostenrahmen in Höhe von 2,0 Mio € aufgeführt. Das Programm umfasst 10 Umkleidekabinen.
Aufgrund des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung zur Drucksache Nr. 0744/XlX hat die Serviceeinheit Facility Management im Januar 2014 hinsichtlich des Neubaus eines Kabinentraktes auf der Sportanlage Halker Zeile mit 12 Umkleidekabinen eine Kostenschätzung vorgenommen. Hiernach belaufen sich die Gesamtbaukosten nunmehr auf insgesamt 2,58 Mio. €.
Die Kostenschätzung berücksichtigt die Programmflächenerhöhung (zwei zusätzliche Umkleidekabinen), eine indexbedingte Kostenentwicklung, gestiegene Anforderungen an die energetische Qualität sowie erhöhte Nebenkosten aufgrund der Neufassung der HOAI.
Die Umsetzung der von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossenen Maßnahme mit der erweiterten Programmfläche erfüllt den Tatbestand des § 24 Absatz 5 LHO. Mit dieser Ende 2013 in Kraft getretenen Neuregelung behält sich – nach aktueller Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen - das Abgeordnetenhaus die Einwilligung zu Änderungen des Bedarfsprogrammes vor, wenn diese nach Veranschlagung erfolgen und Mehrkosten von mehr als 10 Prozent verursachen; bei geringeren Kostenerhöhungen ist die Einwilligung der Senatsverwaltung für Finanzen erforderlich.
Unabhängig von dem zu errichtenden Kabinentrakt Halker Zeile sollte die Option auf eine städtbauliche Untersuchung des Areals zwischen Barnetstraße und Grimmstraße unter vereins- und schulsportlichen Aspekten aufrechterhalten werden. Da im Ortsteil Lichtenrade nach wie vor ein Fehlbedarf von vier Hallenteilen besteht, sollte ein Sporthallenbau auf diesem Areal in Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
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