Drucksache - 0735/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
1. den vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-1VE vom 24.01.2013 mit Deckblatt vom 28.05.2013 nebst Begründung (Anlage 3) und Abwägungsergebnissen der Beteiligungen nach § 4a Abs. 3 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB (Anlagen 1 und 2) sowie den Entwurf der Rechtsverordnung (Anlage 4) zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-1VE,
2. die Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für den Neubau von Wohngebäuden auf Teilflächen des Grundstückes zwischen Monumentenstraße und Dudenstraße (Haus Lok 4 bis Lok 8) im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
3. den abgeschlossenen Durchführungsvertrag (Anlage 5) und den Vorhabenplan (Anlage 6) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-1VE zur Kenntnis zu nehmen. |
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