Drucksache - 0679/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.04.2013 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Voraussetzungen zur Beibehaltung mehrerer Staatbürgerschaften erleichtert werden, indem die zuständige Senatsverwaltung einen klarstellenden Erlass herausgibt. Beispielgebend hierfür kann hier der Erlass der Senatsverwaltung für Inneres in Bremen sein.
Darüber hinaus soll das Land Berlin Initiativen im Bundesrat unterstützen oder selbst einbringen, die zur Abschaffung der Optionspflicht führen.
Solange allerdings die Optionsregelung gilt, soll das Land Berlin eine intensive und verständliche Aufklärung der Erklärungspflichtigen sichern, damit Optionspflichtige nicht wegen Unkenntnis mit dem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bestraft werden.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Länder Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg haben bereits am 08.09.2011 eine Bundesratsinitiative eingebracht, um die Optionspflicht abzuschaffen. Die Länder Berlin und Brandenburg sind dieser Initiative bereits im Jahre 2011 beigetreten. Zudem wurde in den Koalitionsvertrag der derzeitigen Koalitionsfraktionen folgende Formulierung aufgenommen: „Die Koalition ist sich einig, die Bundesratsinitiative „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ (BR-Drucksache 538/11) weiterhin zu unterstützen.“. Insofern dürfte sich eine Aufforderung an den Senat, sich für die Abschaffung der Optionspflicht einzusetzen, erübrigen.
Des Weiteren werden die Optionspflichtigen wenige Tage nach Vollendung des 18. Lebensjahres mit einem für Berlin einheitlich gestaltetem ausführlichen Brief über die rechtlichen Möglichkeiten, Verpflichtungen und Folgen informiert. Der Brief wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben mit Postzustellungsurkunde zugestellt. Sofern eine Option nicht abgegeben wird, erfolgt in jährlichem Abstand eine Erinnerung mit einer entsprechenden Erläuterung der Folgen. Ein entsprechender Informationsflyer der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen ist bereits erstellt und wird an alle Optionspflichtigen in den Einbürgerungsbehörden ausgegeben.
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