Drucksache - 0662/XIX  

 
 
Betreff: Nutzungs- und Entgeltordnung ändern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Facility ManagementBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Facility Management Beratung
27.06.2017 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management vertagt   
26.09.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management vertagt   
28.11.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management vertagt   
22.05.2018 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management vertagt   
27.11.2018 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management erledigt   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Kenntnisnahme
04.09.2019 
32. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
02.10.2019 
34. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
06.11.2019 
35. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
05.02.2020 
37. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
04.03.2020 
38. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
0662_XIX 2019-02-26_Anlage A_Nutzungs-_und_Entgeltordnung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Beschlusstext

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt die Mitteilung zur Kenntnisnahme (Ds-Nr. 1426/XVIII) als vorläufigen Zwischenbescheid zur Kenntnis und ersucht das Bezirksamt, die Nutzungs- und Entgeltordnung wie folgt zu überarbeiten:

 

  • Rückwirkend zum 01.03.2013 werden die Entgelte für nichtgewerbliche Nutzungen auf 10% der bisherigen Werte festgelegt.

 

  • Es wird geprüft, ob der Goldene Saal wieder in die Liste der zu mietenden Säle aufgenommen wird.

 

  • Für die Fachgebäude (z.B. Jugend- und Senioreneinrichtungen, Schulen etc.) soll eine eigene Regelung erarbeitet werden.“

 

 

Das Bezirksamt teilt der Bezirksverordnetenversammlung hierzu zur Kenntnisnahme gemäß § 13 Abs. 1 BezVG Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.03.2019 die Überarbeitung der Nutzungs- und Entgeltordnung inklusive der Aktualisierung der zu zahlenden Entgelte i. d. F. vom 26.02.2019 und mit Wirkung vom 01.05.2019 beschlossen, die als Anlage A nebst ihrer Anlagen zu § 5 Abs. 2 Satz 1 bezüglich der zu erhebenden Entgelte beigefügt ist.

 

Entsprechend der Drucksache-Nr. 0662/XIX wurde eine Verringerung auf 10 % der bisherigen Werte für nichtgewerbliche Nutzung geprüft. Aufgrund entsprechender Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (§ 63 Abs. 4 Satz 1 i.V.m Abs. 3 und 5 LHO) würde dies eine unzulässige Überlassung der Nutzung unter Wert darstellen.

 

Die Bemessung der Entgelte orientiert sich nunmehr an den Infrastrukturkosten der Gebäude und Räume, der jeweiligen Nutzfläche sowie der Nutzungsdauer.

 

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat ein dringendes Interesse daran, dass die Angebote für die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks durch bürgerschaftliches ehrenamtliches Engagement ergänzt werden. Die Räume werden daher vorrangig solchen gemeinnützigen Organisationen, Vereinigungen, Vereine, Gruppen und Initiativen zur Durchführung ihrer Gemeinwesensarbeit überlassen, die ihren Sitz im Bezirk haben und deren gemeindenahes bürgerschaftliches Engagement auch seinen Mittelpunkt im Bezirk hat. Es unterstützt und fördert die gemeinnützige Arbeit und die kommunalpolitische Willensbildung im Bezirk durch die Überlassung von Räumen im Rahmen ihrer Verfügbarkeit und ermöglicht es auch anderen landesweit tätigen gemeinnützigen, sozial, kulturell, auf dem Gebiet der Umwelt und der Menschenrechte engagierten Organisationen, Vereinigungen, Gruppen und Initiativen die Räume zu nutzen. Um dieses Engagement zu fördern kann gemäß § 63 Abs. 3 und 5 LHO, Nr. 13 AllARaum im Einzelfall auf die Erhebung eines Entgeltes für Veranstaltungen der in § 2 Abs. 3 der Nutzungs- und Entgeltordnung Genannten verzichtet werden.

 

Der „Goldene Saal“ wird aufgrund seiner besonderen historischen und denkmalpflegerischen Bedeutung in die Liste der ausnahmsweise zu mietenden Säle aufgenommen und steht damit nur verwaltungsinternen Nutzern, dem Standesamt zur Durchführung von Trauungen und ausgewählten kulturellen Veranstaltungen zur Verfügung.

Die Fachvermögensträger stellen eigene Räume im Rahmen gesetzlicher Regelungen (z.B. Kinder- und Jugendhilfegesetz, Schulgesetz, Sportanlagen-Nutzungsvorschriften) zur Verfügung. Die Vergabe der Räume erfolgt im Rahmen der genannten Regelungen entgeltfrei und zweckgebunden. Es besteht daher kein Regelungsbedarf, der über die bestehenden Bestimmungen hinausgeht.

 

Die Nutzungs- und Entgeltordnung wurde aufgrund der aktuellen Prüfungserinnerung vom 03.01.2019 mit Schreiben vom 12.03.2019 an den Rechnungshof von Berlin weitergeleitet. Die diesbezügliche Prüfung durch den Rechnungshof ist inzwischen abgeschlossen.

 

Für die laufende Haushaltsperiode wurde die Zustimmung von SenFin gemäß § 63 Abs. 4 Satz 1 i.V.m Abs. 3 und 5 LHO eingeholt.

 

Hinweis BVV:

Der Text der Mitteilung zur Kenntnisnahme enthält eine umfangreiche Anlage und kann aus diesem Grund nicht in die Drucksache übernommen werden (siehe öffentliche Anlage in Allris– online Anlage zur Drucksache).

 

 
 

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