Drucksache - 0569/XIX
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Die in der Anlage aufgeführten Personen werden in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche RichterInnen beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Geschäftsjahre 2013 bis 2018 aufgenommen.
Begründung:
Nach § 28 i.V.m. § 185 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) stellen die Kreise und die kreisfreien Städte - in Berlin die Bezirke - in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/innen auf.
Für die Aufnahme in die Listen ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, erforderlich.
Eine vorläufige Prüfung der benannten Bewerberinnen und Bewerber durch den Fachbereich Bürgeramt - BackOffice hat keine Hinderungsgründe für die Übernahme dieses Ehrenamtes nach den §§ 20 und 22 VwGO ergeben.
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