Drucksache - 0569/XIX  

 
 
Betreff: die Aufstellung einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche RichterInnen am Ober-verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Geschäftsjahre 2013 bis 2018
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung

 

Die in der Anlage aufgeführten Personen werden in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche RichterInnen beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Geschäftsjahre 2013 bis 2018 aufgenommen.

 

 

Begründung:

 

Nach § 28 i.V.m. § 185 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) stellen die Kreise und die kreisfreien Städte - in Berlin die Bezirke - in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/innen auf.

 

Für die Aufnahme in die Listen ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, erforderlich.

 

Eine vorläufige Prüfung der benannten Bewerberinnen und Bewerber durch den Fachbereich Bürgeramt - BackOffice hat keine Hinderungsgründe für die Übernahme dieses Ehrenamtes nach den §§ 20 und 22 VwGO ergeben.

 

 
 

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