Drucksache - 0566/XIX  

 
 
Betreff: Tempolimit Attilastraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.01.2015 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Entscheidung
17.02.2015 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.02.2013 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das derzeit auf der Attilastraße zwischen Attilaplatz und Chlodwigstraße bestehende Tempolimit (30km/h zwischen 22 und 6 Uhr) bis zur Kreuzung Attilastr./Gersdorfstr. verlängert wird.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich zur Beantwortung des o.g. Beschlusses an die zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und von dort mit Schreiben vom

13. November 2014 folgende Antwort erhalten:

 

„Zum Thema Lärmschutz in der Attilastraße liegen der VLB parallel zu dem BVV Beschluss Einzelanträge von Anwohnern vor. Danach ergibt sich eine Überschreitung der Lärmrichtwerte nur zur Nachtzeit. Derzeit werden von dem Referat VII D der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Rahmenbedingungen festgelegt, die die Grundlage für die Anordnung verkehrsbeschränkender Maßnahmen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor verkehrsbedingtem Lärm bilden werden. Eine abschließende Entscheidung ist daher derzeit nicht möglich.“

 

 
 

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