Drucksache - 0553/XIX
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Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Die „Ergänzende Lernförderung“ im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist Teil eines sozialpädagogischen Angebotes, für dessen Umsetzung die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zuständig ist. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der ergänzenden Lernförderung ist ein gültiger "berlinpass-BuT" für das Kind und ein durch die Schulleitung genehmigter Antrag.
Die Finanzierung und Umsetzung der „Ergänzenden Lernförderung“ erfolgt direkt durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft – Regionale Schulaufsicht -, die hierzu Personalkapazitäten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zur Durchführung dieser Aufgabe erhalten hat.
Die Regionale Schulaufsicht Tempelhof-Schöneberg der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde daher im Sinne des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung angeschrieben und aufgefordert, auf die Schulen – die bislang noch keinen Kooperationspartner haben - einzuwirken, eine Vereinbarung mit einem Kooperationspartner abzuschließen. |
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