Drucksache - 0553/XIX  

 
 
Betreff: Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Kenntnisnahme
03.09.2013 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
16.10.2013 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
05.11.2013 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Änderungsantrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Die „Ergänzende Lernförderung“ im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist Teil eines sozialpädagogischen An­ge­botes, für dessen Umsetzung die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis­senschaft zuständig ist. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der ergänzenden Lernförderung ist ein gültiger "berlinpass-BuT" für das Kind und ein durch die Schul­leitung genehmigter An­trag.

 

Die Finanzierung und Umsetzung der „Ergänzenden Lernförderung“ erfolgt direkt durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis­senschaft – Regionale Schulaufsicht -, die hierzu Personalkapazitäten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zur Durchführung dieser Aufgabe erhalten hat.

 

Die Regionale Schulaufsicht Tempelhof-Schöneberg der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis­senschaft wurde daher im Sinne des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung angeschrieben und aufgefordert, auf die Schulen – die bislang noch keinen Kooperationspartner haben - einzuwirken, eine Vereinbarung mit einem Kooperationspartner abzuschließen.

 
 

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