Drucksache - 0527/XIX  

 
 
Betreff: Nutzungskonzeption für das Grundstück der ehemaligen Hermann-Köhl-Schule
Status:öffentlichAktenzeichen:siehe auch DS 0874/XVIII
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule Entscheidung
05.03.2013 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
23.04.2013 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule 12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility-Management zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Sachverhalt, Wertung und Begründung:

Sachverhalt, Wertung und Begründung:

 

In der MzK zur Drucksache 0874/XVIII wurde über den Stand der Entwicklung zum Grundstück der ehemaligen Hermann-Köhl-Schule berichtet. Die Zielstellung war eine Abgabe an den Liegenschaftsfonds Berlin zu erreichen. Nach sehr intensiven Verhandlungen mit den verschiedenen Senatsverwaltungen (Finanzen, Sport) und Gesprächen mit dem Liegenschaftsfond Berlin musste festgestellt werden, dass eine Abgabe von Schulgrundstücken mit innenliegender Sporthalle die Aufhebung der Sportfläche nach dem Sportförderungsgesetz (§7) voraussetzt. Dies ist unter den Rahmenbedingungen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg nicht möglich.

 

Zwischenzeitlich wurden Schulräume im Schuljahr 2011/12 an das OSZ Mode vermietet und seit 1.8.2012 das Schulgrundstück zur teilweisen Auslagerung der Carl-Sonnenschein-Grundschule genutzt. Die denkmalgerechte Sanierungsmaßnahme am Schulstandort –Am Hellespont- wird nach jetziger Einschätzung bis Ende 2014 dauern.

 

Nach dem Rückzug der Carl-Sonnenschein-Grundschule steht das o. g. Grundstück wieder für eine andere Nutzung zur Verfügung. Auf der Grundlage der zweiten Festlegung in der MzK zur Drucksache 0874/XVIII wird im 1. Quartal 2014 ein Nutzungskonzept unter Einbeziehung ressortübergreifender Aspekte erarbeitet, insbesondere werden dabei die aktuellen Schüler- und Bevölkerungszahlen und die jugendpolitischen Zielstellungen berücksichtigt.

 

 

 
 

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