Drucksache - 0516/XIX
Die Vorsteherin legt den in der Anlage beigefügten Antrag auf Durchfühung einer Einwohnerversammlung zum Thema „ Bebauungsplan Yorckdreieck/Baumarkt Hellweg“ der Bezirksverordnetenversammlung zur Abstimmung vor.
Begründung: § 42 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) Einwohnerversammlung Zur Erörterung von wichtigen Bezirksangelegenheiten können mit der betroffenen Einwohnerschaft Einwohnerversammlungen durchgeführt werden. Einwohnerversammlungen werden von der Vorsteherin oder dem Vorsteher der Bezirks-verordnetenversammlung einberufen, wenn die Bezirksverordnetenversammlung dies verlangt oder der Antrag einer Einwohnerin oder eines Einwohners auf Durchführung einer Einwohnerversammlung von einem Drittel der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung unterstützt wird. Das Bezirksamt kann ebenfalls Einwohnerversammlungen einberufen |
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