Drucksache - 0508/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
das Bezirksamt möge ein Moratorium zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die Bautzener Brache festsetzen, bis der geltende Bereichsentwicklungsplan von 1997 überarbeitet wurde.
Begründung: Der Bereichsentwicklungsplan von 1997 ist besonders im Bereich der Bautzener Brache veraltet, wo eine Diskrepanz mit der tatsächlichen Rechtslage besteht, die inzwischen diese als Aussenbereich nach §35 betrachtet. Dazu sind sowohl städtebauliche Entwicklungen und Naturräume zu betrachten, jedoch in diesem Fall speziell unnötige Konflikten in der Anliegerschaft. Mit dem Moratorium soll erreicht werden, diese Diskrepanz auf demokratische Weise zu bereinigen, zum Wohle der Anwohnerschaft sowie des Hellweg-Baumarkt, dessen Besitzer der Eigentümer der Bautzener Brache ist und der auf das Wohlwollen der Anwohnerschaft angewiesen ist. |
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