Drucksache - 0489/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.01.13 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen (VLB) für die Aufhebung bzw. erheblichen Reduzierung des Absoluten Halteverbots (Zeichen 283) in der Pallasstraße in dem Bereich der Unterführung unter dem Pallasseum hindurch auf der nördlichen Straßenseite einzusetzen (in etwa in Höhe der Hausnummern 4 und 6, 6A, wo sich die Auffahrten zu den Parkplätzen befinden).
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die hiesige Straßenverkehrsbehörde hatte sich darum bemüht, dem Beschluss der BVV zu entsprechen und das Haltverbot zu verkürzen. Diese gewünschte Verkürzung kann aber nicht, wie geplant, erfolgen, da die für den Fließverkehr zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB), Zentrale Straßenverkehrsbehörde, diesem Vorhaben nicht zugestimmt hat. Für die Verkehrslenkung sprechen Sicherheitsüberlegungen und ein möglicher schlechterer Verkehrsfluss gegen dieses Vorhaben. Die Stellungnahme lautet im Einzelnen:
„Im betrachteten Bereich befinden sich zwei Parkplatzein- und -ausfahrten. Die Sicht der östlichen Ausfahrt würde durch den dann zugelassenen ruhenden Verkehr, insbesondere durch die Straßenkrümmmung stark beeinträchtigt werden. Ausfahrende müssten sehr weit vorziehen und würden so ggf. den Fließverkehr behindern. Einfahrende können den jetzt freigehaltenen Bereich als Abbiegefahrstreifen nutzen und sicher unbehindert Abbiegen. Zu beobachten war darüber hinaus, dass der Bereich (es sind ca. 5 Stellplätze) wiederholt zum Ein- und Aussteigen genutzt wird.
Der fragliche Bereich dient tatsächlich der Einfädelung des im Vorfeld zweispurigen Fließverkehrs auf einen Fahrstreifen. Der Geradeausverkehr und der Linksabbieger aus der Potsdamer Straße fahren anfangs zweispurig in die Pallasstraße. Sollten die Haltverbote entfernt werde müsste die Verflechtung unmittelbar im Abflussraum der LZA erfolgen. Hier befindet sich jedoch im rechten (3. Fahrstreifen) eine Haltestelle. Der Verkehr müsste sich folglich auf das Einfädeln und den anfahrenden Bus konzentrieren. Die Beachtung des § 20 Abs. 5 StVO unterstellt könnte es so zu einem Rückstau in den KP kommen. Weiterhin würde es nicht zur Sicherheit des Verkehrs beitragen.“
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