Drucksache - 0489/XIX  

 
 
Betreff: Überprüfung des Absoluten Halteverbots (Zeichen 283) in der Pallasstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
12.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Entscheidung
15.01.2013 
12.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.01.2013 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.01.13 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen (VLB) für die Aufhebung bzw. erheblichen Reduzierung des Absoluten Halteverbots (Zeichen 283) in der Pallasstraße in dem Bereich der Unterführung unter dem Pallasseum hindurch auf der nördlichen Straßenseite einzusetzen (in etwa in Höhe der Hausnummern 4 und 6, 6A, wo sich die Auffahrten zu den Parkplätzen befinden).

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die hiesige Straßenverkehrsbehörde hatte sich darum bemüht, dem Beschluss der BVV zu entsprechen und das Haltverbot zu verkürzen. Diese gewünschte Verkürzung kann aber nicht, wie geplant, erfolgen, da die für den Fließverkehr zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB), Zentrale Straßenverkehrsbehörde, diesem Vorhaben nicht zugestimmt hat. Für die Verkehrslenkung sprechen Sicherheitsüberlegungen und ein möglicher schlechterer Verkehrsfluss gegen dieses Vorhaben. Die Stellungnahme lautet im Einzelnen:

 

„Im betrachteten Bereich befinden sich zwei Parkplatzein- und -ausfahrten. Die Sicht der östlichen Ausfahrt würde durch den dann zugelassenen ruhenden Verkehr, insbesondere durch die Straßenkrümmmung stark beeinträchtigt werden. Ausfahrende müssten sehr weit vorziehen und würden so ggf. den Fließverkehr behindern. Einfahrende können den jetzt freigehaltenen Bereich als Abbiegefahrstreifen nutzen und sicher unbehindert Abbiegen. Zu beobachten war darüber hinaus, dass der Bereich (es sind ca. 5 Stellplätze) wiederholt zum Ein- und Aussteigen genutzt wird.

 

Der fragliche Bereich dient tatsächlich der Einfädelung des im Vorfeld zweispurigen Fließverkehrs auf einen Fahrstreifen. Der Geradeausverkehr und der Linksabbieger aus der Potsdamer Straße fahren anfangs zweispurig in die Pallasstraße. Sollten die Haltverbote entfernt werde müsste die Verflechtung unmittelbar im Abflussraum der LZA erfolgen. Hier befindet sich jedoch im rechten (3. Fahrstreifen) eine Haltestelle. Der Verkehr müsste sich folglich auf das Einfädeln und den anfahrenden Bus konzentrieren. Die Beachtung des § 20 Abs. 5 StVO unterstellt könnte es so zu einem Rückstau in den KP kommen. Weiterhin würde es nicht zur Sicherheit des Verkehrs beitragen.“

 

 
 

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