Drucksache - 0466/XIX
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Grundsätzlich ist die Initiative zu begrüßen, auch im Bezirk Tempelhof-Schöneberg leerstehende Immobilien zur Zwischennutzung als temporäre Ateliers zur Verfügung zu stellen und so eine unmittelbare Künstlerförderung zu betreiben. Damit wird auch dem Anliegen des Berliner Senats entsprochen, der ein spezielles Atelierprogramm zur Vergabe geförderter, mietpreis- und belegungsgebundener Ateliers und Atelierwohnungen entwickelt hat. Das Programm wird derzeit vom Atelierbüro im Kulturwerk des bbk umgesetzt. Neuangebote und frei werdende Räume werden laufend über das Serviceportal des Atelierbüros ausgeschrieben und über eine vom Senat berufene Auswahlkommission nach den Kriterien Professionalität und Dringlichkeit der Bewerbung vergeben.
Auf bezirklicher Ebene wäre ein abgestimmtes Vorgehen zwischen der SE FM, der Wirtschaftsförderung und dem Atelierbeauftragten des bbk notwendig, um einen realistischen Überblick über für Atelierzwecke nutzbare Räume zu erhalten und die Transparenz von Vergabestrukturen zu gewährleisten.
Für alle Bereiche ist zu berücksichtigen, dass nicht nur die personellen Kapazitäten fehlen, um auf bezirklicher Ebene ein kontinuierliches Atelierprogramm umzusetzen, sondern auch die Kulturprodukte in der KLR bisher für die Förderung von Ateliers nicht ausgelegt waren. Eine Refinanzierung der Leistungen wäre demnach nicht möglich. Deshalb wurden im Lauf der Jahre die bezirklichen Atelierhäuser "abgeschafft" bzw. in ein anderes Vermögen expediert. Die GSE hat auf diese Weise in den Bezirken einige Liegenschaften übernommen. |
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