Drucksache - 0423/XIX
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit den Drucksachen Nr. 0226/ XIX (Qualität des Schulessens deutlich verbessern – Neuausschreibung anpassen) sowie Nr. 0423/ XIX (Endlich BVV-Beschluss umsetzen – Kinder vor mangelhaften und krank machenden Mahlzeiten schützen) das Bezirksamt ersucht, eine Neuausschreibung der Mittagessensversorgung an den bezirklichen Schulen durchzuführen.
Das Bezirksamt hat hierzu entschieden, die Neuausschreibung der Mittagessensversorgung erst dann durchzuführen, wenn die Neuregelung im Land Berlin in Kraft tritt.
Hintergrund der Entscheidung ist die aktuelle Entwicklung im Land Berlin. Unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde eine landesweite Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die in Abstimmung mit den für Wirtschaft, für Verbraucherschutz und für Finanzen zuständigen Senatsverwaltungen sowie den Bezirksverwaltungen ein neues Ausschreibungs- und Qualitätssicherungsverfahren für das schulische Mittagessen erarbeiten und einführen soll. Ziel ist eine deutliche Qualitätsverbesserung des schulischen Mittagessens im Land Berlin. An diesem Verfahren werden weiterhin die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin und die AG Schulessen des Landeselternausschusses Berlin beteiligt. Der Schulträger Tempelhof-Schöneberg ist in dieser Arbeitsgruppe ebenfalls vertreten und wird aktiv an dem Prozess mitwirken.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird auf der Basis der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe anschließend eine Senatsvorlage erarbeiten, die konkrete Maßnahmen zu
sowie
beinhalten wird. Diese sollen dann - möglichst mit Beginn des kommenden Schuljahres 2013/ 2014 - durch Neuausschreibungen der Mittagessensversorgung umgesetzt werden.
Eine Ausschreibung zum jetzigen Zeitpunkt ist nach Auffassung der Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft – Frau Scheeres – nicht sinnvoll, da zuvor konkrete Vorgaben zu den oben genannten Maßnahmen erarbeitet werden müssen; dies äußerte Frau Senatorin Scheeres in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie des Abgeordnetenhauses vom 15.11.2012.
Insbesondere das Thema Finanzierung der Mittagessensversorgung bedarf einer umfassenden Erörterung, da die Zuweisung der Mittel zweckgebunden erfolgen soll. Damit wird eine Finanzierungsform gewählt, die von der gegenwärtigen Praxis gänzlich abweicht.
Weiterhin wird zu prüfen sein, inwiefern die in der Drucksache Nr. 0226/ XIX aufgeführten Kriterien
im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung unter den neuen Voraussetzungen aufgenommen werden können.
Das Konzept der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zur Qualitätsverbesserung des Schulessens im Land Berlin ist in der Anlage beigefügt. Die Schulen wurden mit Schreiben vom 07.12.2012 ebenfalls von der Zielsetzung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in Kenntnis gesetzt. |
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