Drucksache - 0379/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Grundlagen ausgedehnt werden um verschiedenen Fehlentwicklungen besser im Bezirk entgegenwirken zu können. Außerdem wird das Bezirksamt aufgefordert bestehende Möglichkeiten auszuschöpfen.
Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen,
- dass der Abriss von Wohngebäuden schnellstmöglich wieder unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wird. - dass die heutige Standorte von Wohnbauten planungsrechtlich überprüft werden und soweit nicht geschehen auch zukünftig für Wohnen gesichert werden. - dass in Zusammenarbeit mit dem Senat geeignete Instrumente entwickelt werden um Bestandsgebäude für das Wohnen mit bezahlbaren Mieten zu sichern. Dabei sollte das Instrument der Erhaltunssatzungssatzung (nach § 172 Baugesetzbuch - zur Bewahrung einer "städtebaulichen Eigenart des Gebiets" bzw. "Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen") geprüft werden und möglichst weitgehend eingesetzt werden. |
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