Drucksache - 0377/XIX  

 
 
Betreff: Originäre Aufgaben der Natur- und Landschaftspflege gesamtverantwortlich wahrnehmen:
- Pflegevereinbarung für den Freizeitpark Marienfelde abschließen
- Naturschutzstation weiter betreiben
- Finanzierung aus HH-Mitteln aller Abteilungen des Bezirksamtes sicherstellen
- anteilige Refinanzierung über Zuwendungen und Kostenbeteiligungen Dritter akquirieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.09.2012 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Beratung
07.11.2012 
13. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
05.12.2012 
14. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
12.12.2012 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Änderungsantrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.12.2012 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung begrüßt, dass das Bezirksamt eine Nutzungs- und Pflegevereinbarung mit dem NABU e.V. abschließen will, die Naturschutzwacht erhalten bleibt und der NaturRanger seine Arbeit auf einer gesicherten finanziellen Grundlage fortsetzen kann. Der Sachstandsbericht des Bezirksamtes vom 2.11.2012 hat hierzu die notwendigen Informationen dargelegt.

 

Das Bezirksamt wird ergänzend ersucht, durch die Pflegevereinbarung oder ggf. durch einen Nachtrag sicherzustellen, dass sich die Leistungen des NABU nicht allein auf den Freizeitpark Marienfelde beschränken, sondern auch für andere Gebiete in Anspruch genommen werden können.

 

Das Bezirksamt wird ferner ersucht, weitere anteilige Refinanzierungen durch Zuwendungsanträge und Kostenbeteiligungen anderer Verwaltungen des Landes Berlin zu akquirieren. So sind beispielsweise die bisher geleisteten Zuarbeiten des NaturRangers zu FFH-Monitorings (europäische Richtlinie zur Überwachung des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und -arten) Leistungen zu Gunsten der oberen Naturschutzbehörde.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den (weiteren) zuständigen Stellen des Berliner Senats und den involvierten öffentlichen Einrichtungen und nichtstaatlichen Organisationen die Finanzierung der Stelle des NaturRangers auch über das Jahr 2014 hinaus sicherzustellen und zu den Haushaltsberatungen 2014/15 einen aktualisierten Sachstandsbericht vorzulegen.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die im Sachstandsbericht vom 2.11.2012 angekündigte Vereinbarung zur naturschutzfachlichen Pflege von Teilflächen des Freizeitparks Marienfelde und der Fläche an der Blohmstr. wurde zwischenzeitlich mit dem NABU abgeschlossen.

 

 

 

Der diesbezügliche Zuwendungsbescheid hat eine Laufzeit bis Juni 2014 und wird aus dem Titel 52190 finanziert. Der Titel speist sich aus der Ausgleichszahlungen nach der BaumschutzVO und hatte ein den letzten Jahren regelmäßig ein Volumen von ca. 20-25 T€. Der Titel ist damit weitgehend ausgeschöpft. Eine Ausweitung der Tätigkeiten des NABU auf andere Flächen kann daher derzeit nicht finanziert werden.

Auch aus fachlicher Sicht kann eine Ausweitung der Pflegevereinbarung auf andere Flächen derzeit nicht befürwortet werden. Die Umsetzbarkeit der getroffenen Vereinbarungen und Auskömmlichkeit der bereit gestellten Mittle sollte zunächst zumindest für die vereinbarte Laufzeit erprobt werden.

 

Weitere anteilige Refinanzierungen wurden bereits erschlossen.

Mit Unterstützung des Umwelt- und Naturschutzamtes hat der NABU von der Stiftung Naturschutz Mittel aus dem „Förderfonds Trenntstadt Berlin“ erhalten. Das Umwelt- und Naturschutzamt hat die Kofinanzierung durch Bereitstellung von Mitarbeitern des ökologischen Bundesfreiwilligendienstes übernommen. Damit kann das Angebot der Naturschutzstation und der „Grünen Klassenzimmer“ um weitere Angebote und zusätzliche Inhalte aus dem Themenbereich „Müllvermeidung und –Verwertung“ ausgebaut werden. Zusätzlich kann aus dem Projekt eine anteilige Finanzierung der Personalmittel des NaturRangers gewährleistet werden. Das Projekt hat eine Laufzeit bis 06/2014.

Es wird auch geprüft, ob mittelfristig in Zusammenarbeit mit dem Unternehmensnetzwerk Motzener Str. und der Askanischen und Georg-Büchner Oberschule weitere Angebote im Bereich Umwelt- u. Naturbildung entwickelt werden können.

 

Das Umwelt- und Naturschutzamt hat weitergehende Förderungsmöglichkeiten geprüft. Ansätze für eine Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen bzw. Kofinanzierung ergaben sich nicht.

 

Die Rücksprache mit der SenStadtUm ergab, dass keine Mittel zur Verfügung stehen, um die Arbeiten zur Entwicklung des Bestands an FFH- Arten im Bereich Marienfelde zu unterstützten. Es wird darauf verwiesen, dass die Flächen nicht in Naturschutzgebieten liegen und nicht zu den im Land Berlin aufgrund der FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen Flächen zählen. Bereits 2012 wurde eine Anfrage des NaturRangers zur Unterstützung von Pflegemaßnahmen abschlägig beschieden.

 

Der Förderzeitraum des Umweltentlastungsprojektes (UEP II) lauft 2013 aus. Eine Neuauflage wird derzeit vorbereitet. Zeithorizont und Förderinhalte sind derzeit noch nicht absehbar.

 

Die in Marienfelde geplanten Aktivitäten können nicht den im „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ des BfN benannten Förderzielen ( Arten besonderer Verantwortung, Hotspots der biologischen Vielfalt, Sichern von Ökosystemdienstleistungen, weitere Maßnahmen repräsentativer Bedeutung) zugeordnet werden.

 

Seitens der EU werden Maßnahmen zur Förderung der „ Natur und biologischen Vielfalt“ auch aus EU-Mitteln des Projektes „LIFE +2013“ gefördert. Erforderlich wäre ein konkreter Projektvorschlag und eine 50% Kofinanzierung des Bezirks. Für das Land Berlin liegen für LIFE +2013 bisher keine Antragserfahrungen vor.

 

Seiten SenStadtUm  wird allerdings darauf hingewiesen, dass Projekte der EU-Kommission aufgrund des Verwaltungsaufwandes eher größer dimensioniert werden und einen dementsprechend hohen Eigenanteil erfordern. Erfolgsaussichten bestehen insbesondere bei einem europaweiten bzw. überregionalen Bezug. Erfahrungsgemäß sei die Beantragung von EU-Mitteln mit einem erheblichen Koordinationsaufwand verbunden. Hierfür hat das Umwelt- und Naturschutzamt keine personellen Kapazitäten.

 

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass eine nachhaltige Finanzierung der Arbeit der Naturschutzstation nur durch Eigenmittel des Bezirks gewährleistet werden kann.

 

Daher ist es für den Erhalt der Naturschutzstation erforderlich, im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/15 einen gesonderten Zuwendungstitel einzurichten, mit die Pflegemaßnahmen und die damit verbundenen Aktivitäten der Naturschutzstation des NABU im Bereich Umwelterziehung direkt finanziert werden können.

 

Bereits in 2013 werden sich durch die Abbildung der bezirksfinanzierten Aktivitäten der Naturschutzstation in der Mengenerfassung der KLR Überschüsse im Produkt 79038 (Vollzug Naturschutzrecht) ergeben, die zur Refinanzierung des geplanten Zuwendungstitels verwendet werden können. Da entsprechende Überschüsse frühestens Anfang 2014, mit Vorlage des Jahresabschlusses 2013, tatsächlich nachgewiesen werden können, ist für die anstehenden Abstimmungen für die Haushaltsaufstellung eine „Anschubfinanzierung“ in der Höhe von 22.000 € erforderlich.

 

Da mit den Projekten der Jugendbildung und den „Grünen Klassenzimmer“ konkrete Angebote für Kinder- und Jugendlichen verbunden sind, wäre es wünschenswert wenn die Finanzierung von den beteiligten Fachämtern gemeinsam getragen werden könnte.

 

Eine dauerhafte Finanzierung des Bestands der Naturschutzstation aus Ausgleichsmitteln nach der BaumschutzVO ist nicht möglich, da diese gemäß der Zweckbindung für konkrete Entwicklungsmaßnahmnen verwendet werden müssen und zudem auch in anderen Teilen des Bezirks naturschutzfachliche Maßnahmen dringend erforderlich sind.

 

 
 

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