Drucksache - 0351/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 22.08.2012 folgenden Beschluss: Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen für die Einrichtung einer Tempo-30-Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Tempelhofer Damm im Abschnitt zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße einzusetzen, um eine wirksame Reduzierung der Feinstaub- und der Lärmbelastung zu erzielen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich zur Beantwortung des o.g. Beschlusses an die zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und von dort mit Schreiben vom 13. November 2014 folgende Antwort erhalten:
„Zu den Perspektiven für die Tempelhofer Nord-Süd Achsen hatte Ihnen derzeit die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ausführlich geantwortet. Neue Erkenntnisse liegen mir nicht vor. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die ausstehenden Grundsatzfestlegungen zu weiteren Temporeduzierungen im Stadtgebiet.“
Das Bezirksamt hat sich daher nochmals an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und hierzu folgende Antwort erhalten:
„Sowohl der Stadtentwicklungsplan Verkehr als auch der Luftreinhalteplan 2011-2017 und der Lärmaktionsplan Berlin 2013-2018 (Entwurf) sehen eine Weiterentwicklung der Tempo-30-Konzeption vor, da Geschwindigkeitsreduzierungen im innerstädtischen Hauptstraßennetz einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Minderung der verkehrsverursachten Lärm- und Luftschadstoffbelastungen leisten können.
Die Abteilung Umweltpolitik, Abfallwirtschaft und Immissionsschutz (IX) und die Abteilung Verkehr (VII) im Haus von SenStadtUm werden in Kürze gemeinsam eine Untersuchung zur "Weiterentwicklung der Tempo-30-Konzeption" auf den Weg bringen. Ziel ist es, die Möglichkeiten für weitere ganztägige und nächtliche T-30-Anordnungen (22-6 Uhr) im Hauptstraßennetz näher zu prüfen. Dabei ist zu beachten, dass Tempo 30-Anordnungen immer das Ergebnis eines einzelfallbezogenen Abwägungsprozesses sind, der die verschiedenen rechtlichen und verkehrlichen Belange (ÖPNV-Netz, frühmorgendlicher Ver- und Entsorgungsverkehr, mögliche Verlagerungswirkungen etc.) berücksichtigen muss.
Die Untersuchung wird auch den Tempelhofer Damm zwischen Alt-Tempelhof und Ullsteinstraße beinhalten. Welche Teilabschnitte davon näher betrachtet werden, hängt in erster Linie von der Höhe der nächtlichen Lärmbelastungen und der Anzahl der Betroffenen ab. Wenn die Ergebnisse der Untersuchungen dazu vorliegen, können wir Sie gerne darüber informieren.“
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