Drucksache - 0299/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.06.2012 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob während der Öffnungszeiten der Bürgerämter des Bezirkes einmal pro Woche in einem festzulegenden Bürgeramt für einen Zeitraum von zwei Stunden einen Gebärdendolmetscher des Gehörlosenverbandes zur Verfügung stehen kann. Dieser Gebärdendolmetscher soll in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter/innen der Bürgerämter die Anliegen von Gehörlosen zügig bearbeiten.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Seit August dieses Jahres bieten die Bürgerämter des Bezirks ausschließliche Terminsprechstunden an. Vorteil hierbei ist unter anderem, dass Personenkreise mit besonderen Anforderungen und auch Menschen mit Behinderungen im Vorfeld Ihre Anliegen mitteilen und gegebenenfalls Unterstützung anfordern können. Die Inanspruchnahme von entsprechenden Verbänden ist jedem/jeder freigestellt. Eine speziell festgelegte Zeit innerhalb der Öffnungszeiten der Bürgerämter ist somit nicht notwendig, da jeder Kunde und jede Kundin individuell nach seinen/Ihren Anforderungen bedient wird.
Parallel prüft Frau Schneider (BzBmBhB) die Beschaffung von mobilen Ringschleifen für publikumsintensive Bereiche und hat den Vorgang an die SE FM mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Der Bedarf für die Bürgerämter ist über Frau Schneider an die SE gemeldet worden. Die Antwort steht noch aus.
Das Bezirksamt wird im zuständigen Ausschuss zu gegebener Zeit darüber informieren.
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