Drucksache - 0277/XIX
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Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wird von Seiten des Bezirksamtes eine stärkere Bürgerbeteiligung bei politischen Entscheidungen angestrebt, und wenn ja: was hat das Bezirksamt seit der letzten Wahl getan, um Bürgerbeteiligung bei politischen Entscheidungen zu stärken?
2. Hat das Bezirksamt Erfahrungswerte gesammelt zu der Einberufung von Einwohnerversammlungen nach §42 BezVG, · wie definierte es dementsprechend "wichtige" Bezirksangelegenheiten und · wie grenzt sie dementsprechend die "betroffene Einwohnerschaft" von der nicht betroffenen Einwohnerschaft ab?
· die Bautzener Schneise (Treppe, Fenster, Balkon...) bzw. · die Gestaltung des Nord-Süd-Grünzugs die Einberufung einer Einwohnerversammlung, und welches könnten hier Kriterien zur Abgrenzung der "betroffenen Einwohnerschaft" sein?
4. Gibt es Pläne oder Überlegungen von Seiten des Bezirksamts · zur Konkretisierung der "Erörterung von wichtigen Bezirksangelegenheiten", · zur Erhebung von Meinungsbildern auf nach §42 abgehaltenen Einwohnerversammlungen, oder zur Verbindlich-Machung etwaig erhobener Meinungsbilder? |
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