Drucksache - 0133/XIX  

 
 
Betreff: Informationsbereitstellung im epub-Format
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Kommunikation und Information Beratung
02.06.2015 
22. öffentliche des Ausschusses für Verwaltung, Kommunikation und Information vertagt   
07.07.2015 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Kommunikation und Information vertagt   
01.09.2015 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Kommunikation und Information mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2012 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Verwaltung, Kommunikation und Information Beratung
Bezirksamt Beantwortung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.06.2015 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Das Bezirksamt bittet, den nachfolgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Mit dem vorbezeichneten Beschluss wurde das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob umfangreichere Dokumentationen des Verwaltungshandeln, z.B. Tagesordnungen der BVV Sitzungen, zusätzlich zu den verfügbaren Formaten DOC und PDF auch im EPUB Format zur Verfügung gestellt werden können.

 

Dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung entsprechend, hat das Bezirksamt die Möglichkeit der Einführung des Formates geprüft und mit Datum den Ausschuss für Verwaltung, Kommunikation und Information mit Sitzung vom 02.06.2015 berichtet.

 

Aufgrund des technischen Fortschritts und der damit einhergehenden Entwicklung auf dem Markt der Endgeräte, ist eine Bereitstellung im EPUB-Format nicht mehr dringend erforderlich. Das Format PDF ermöglicht, dass der Inhalt einer Seite des Dokumentes für alle Lesegeräte gleich ist – unabhängig von der Bildschirmgröße des jeweiligen Lesegerätes-.

 

Dem Ersuchen wird daher nicht gefolgt.

 

 
 

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