Drucksache - 0054/XIX  

 
 
Betreff: Aufnahmeverfahren an den Integrierten Sekundarschulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.04.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Entscheidung
09.05.2012 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kentnnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Die für das Aufnahmeverfahren an den Integrierten Sekundarschulen zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Die Außenstelle Tempelhof-Schöneberg der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat dazu mit Schreiben vom 14.03.2012 folgendes mitgeteilt:

 

Sehr geehrte Frau Kaddatz, zum o.g. Antrag möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

 

Das Aufnahmeverfahren ist grundsätzlich im Schulgesetz (insbesondere § 37 regelt das Aufnahmeverfahren sowie § 56 Aufnahmekriterien) geregelt.

 

Zusätzlich werden in der Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I – Verordnung – Sek I-VO) vom 31.03.2010 insbesondere in § 6 „Aufnahme bei Übernachfrage“ Aussagen zur Rangfolge der Aufnahmekriterien und deren Entscheidung unter Einbeziehung der Schulkonferenz im Rahmen der Eigenverantwortung der Schule getroffen.

 

Insbesondere in der Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 12/2011 (Übergang von der Grundschule in die Jahrgangsstufe 7 der Sekundarschule zum Schuljahr 2012/13) steht „die Schulkonferenzen der Schulen der Sek. I beschließen die Kriterien und das Verfahren der Aufnahme für den Fall der Übernachfrage“.

 

Im Grundsatz wird deutlich, dass die Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung (z.B. Erstellung eines Schulprogramms mit Aufnahmekriterien im Rahmen ihrer Profilbildung) hier deutlich verantwortlich sind. Gleichzeitig werden aber dabei die ISS Schulen in unserem Bezirk insbesondere durch Maßnahmen zur Fortbildung u.a. im Rahmen unseres Projektes „Lernen im Ganztag“ durch die Schulaufsicht unterstützt und beraten, so dass ich davon ausgehe, dass in den nächsten Jahren stärker die profilorientierten Anmeldekriterien zum Tragen kommen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Rubbert

Oberschulrat

 

 
 

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