Drucksache - 1932/XVIII  

 
 
Betreff: Hertha Block
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Bildung und KulturBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.10.2011 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.08.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung vom 06.10.2011
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung

1.               Erfolgte Benennung der Geh- und Radwegbrücke zwischen Neu-Tempelhof und Schöneberger Insel über die Anhalter Bahn in „Alfred-Lion-Steg“ durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

 

2.               Beschluss der BVV vom 18.10.2011, Drucks.-Nr. 1932/XVIII (Änderungsantrag)
„Hertha Block“

 

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.10.2011 folgenden Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bildung und Kultur empfiehlt der BVV, den Geh- und Radfahrersteg zwischen der „Roten Insel“ und Neu-Tempelhof (gegenüber dem Grundstück General-Pape-Str. 62-66), der sich in unmittelbarer Nähe zum Geschichtsparcours Papestraße und dem ehemaligen SA-Gefängnis befindet, nach Herta Block zu benennen. Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für die Umsetzung des Beschlusses einzusetzen.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

1.: Bereits erfolgte Benennung des Brückenbauwerkes

Bereits 2008 erreichte den Bezirk ein Benennungsvorschlag des „Parkring e.V. Gartenstadt Neu-Tempelhof“ für das damals noch herzustellende Brückenbauwerk über die Anhalter Bahn. Es wurde der Name „Alfred-Lion-Steg“ vorgeschlagen. Diese Anregung wurde vom Bezirk zur Kenntnis genommen und der Ausschuss für Bildung und Kultur entsprechend informiert. Der Vorschlag war somit Teil der Benennungsüberlegungen des Bezirkes. Diese waren aber noch weiter gehend und betrafen insbesondere auch die Vorgabe, Frauennamen bei Benennungen vorrangig zu berücksichtigen.
 
Gleichzeitig hatte der Parkring e.V. seinen Namensvorschlag „Alfred-Lion-Steg“ auch der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unterbreitet.

 

Nach den Ausführungsvorschriften (AV Benennung) zu § 5 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) ist für die Benennung von Brücken und Ingenieursbauwerken im Zuge öffentlich gewidmeter Straßen und Wege die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung zuständig (Ziffer 1 Abs. 2 AV Benennung). Der Bezirk, in dem sich das Bauwerk befindet, ist anzuhören.

 

Die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für die Benennung ist hier gegeben, da es sich zum Einen um ein entsprechendes Brückenbauwerk handelt und andererseits diese Brücke im Zuge des gesamten Wegezuges öffentlich für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr gewidmet werden soll.

 

Allerdings ist im vorliegenden Fall die Anhörung des Bezirkes leider nicht in der vorgesehenen Form erfolgt: Die Benennung der Brücke erfolgte, ohne eine abschließende Stellungnahme des Bezirkes abzuwarten, obwohl der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt Abt. X OI) durch ein Schreiben des damaligen Bezirksstadtrates Herrn Schworck vom 9.8.2010 bekannt war, dass der Vorgang im bezirklichen Ausschuss für Bildung und Kultur noch diskutiert wurde. Zudem erfolgte in diesem Zusammenhang ein Hinweis, dass die AV Benennung die verstärkte Berücksichtigung von Frauennamen vorsieht und dass der Ausschuss somit auch die Namensgebung nach einer Frau prüfen müsse.

 

Die BVV Tempelhof-Schöneberg fasste am 18.10.2011 (Drucks. Nr. 1932/XVIII) den Beschluss, sich bei der Senatsverwaltung für eine Benennung des Geh- und Radfahrerstegs nach Hertha Block einzusetzen.

 

Zu diesem Zeitpunkt war jedoch die Benennung in „Alfred-Lion-Steg“ durch die Senatsverwaltung quasi zeitgleich bereits erfolgt (Veröffentlichung der Benennung im Amtsblatt Nr. 44 vom 7.10.2011). Mahnungen der Senatsverwaltung zur avisierten Äußerung des Bezirkes sind bei der für die Benennung zuständigen Stelle nicht bzw. nicht rechtzeitig eingegangen. Die Allgemeinverfügung zur Benennung hat somit am 7.11.20112 Rechtskraft erlangt, weil niemand (auch nicht der Bezirk) Widerspruch gegen die Benennung eingelegt hat.

 

Für eine andere Benennung der Brücke wäre nunmehr ein Umbenennungsverfahren erforderlich, für welches die Voraussetzungen nach dem Berliner Straßengesetz aber nicht vorliegen. Es wird somit bei der Benennung in „Alfred-Lion-Steg“ bleiben.

 

 

2.: Beschluss der BVV vom 18.10.2011 Drucks.-Nr. 1932/XVIII: „Hertha Block“

 

Der für die Benennung von Straßen zuständige Verwaltungsbereich (Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt, Fachbereich Verwaltung) regt an, den im beiderseitigen Anschluss an den Alfred-Lion-Steg entstandenen Grünzug zwischen dem Leuthener Platz und der Gontermannstraße in „Hertha-Block-Promenade“ zu benennen.

 

Der westliche Teil dieser Wegeverbindung zwischen Leuthener Platz und Alfred-Lion-Steg soll demnächst für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr nach dem Berliner Straßengesetz (BerlStrG) gewidmet werden, ebenso wie der Alfred-Lion-Steg selbst. Die östlich anschließende Verbindung zwischen Brückenbauwerk und Gontermannstraße stellt sich als geschützte Grünanlage dar, was der geplanten Benennung auch in diesem Bereich aber nicht entgegensteht, weil so eine sinnvolle, der leichteren Orientierung dienende und einheitliche Benennung einer durchgehenden Wegeverbindung erfolgt.

 

Somit könnte dem Beschluss vom 18.10.2011 zwar in abgewandelter, aber doch nahe kommender Form Rechnung getragen werden.

 

 
 

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