Drucksache - 1855/XVIII  

 
 
Betreff: Investitionsplanung 2011 bis 2015
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussHauptausschuss
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
22.06.2011 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Anlage 1_IPL11-15_BA_31_05
Anlage 2_0 Maßnahmenliste_BA_31_05
Anlage 2_1
Anlage 2_2
Anlage 2_3
Anlage 2_4
Anlage 2_5
Anlage 2_6
Anlage 2_7
Anlage 3_1
Anlage 3_2

Die als Anlage 1 zur Drucksache im Internet einsehbare Investitionsplanung 2011 bis 2015 ist unter Berücksichtigung der Vorgaben und des Revisionsergebnisses für die Planjahre 2009 und 2010 der Senatsverwaltung für Finanzen aufgestellt worden

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die als Anlage 1 beigefügte Investitionsplanung 2011 bis 2015 ist unter Berücksichtigung der Vorgaben und des Revisionsergebnisses für die Planjahre 2009 und 2010 der Senatsverwaltung für Finanzen aufgestellt worden. Sie enthält

 

              1. die Position 211                            - Baumaßnahmen – Hochbau –

              2. die Position 212                            - Baumaßnahmen – Tiefbau –

              3. die Position 213                            - Erwerb von beweglichen Sachen –

              4. die Position 222                            - Zuschüsse für Investitionen an andere Bereiche – und

              5. die Position 2321                            - Darlehen an Sonstige im Inland - .

 

Grundlage für die Anmeldungen sind die von der Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen der Revision fortgeschriebenen Pauschalen Zuweisungsbeträge sowie die gezielte Zuweisung.

 

Die gezielte Zuweisung umfasst die Mittel für die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen und ab 2012 zusätzlich die Mittel für die Maßnahme Ersatzbau der Gustav – Heinemann – Oberschule.

 

Die Zuweisung beträgt im Einzelfall:

 

Planjahr

gezielte Zuweisung

T €

pauschale Zuweisung

T €

Zuweisung gesamt

T €

2011

750

6.365

7.115

2012

5.750

6.432

11.932

2013

5.500

6.182

11.682

2014

5.500

6.182

11.682

2015

5.500

6.182

11.682

 

Aus der pauschalen Zuweisung sind folgende Maßnahmen mit Gesamtkosten bis 5,5 Mio € zu finanzieren:

 

-          Alle Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Hgr. 7 einschließlich der im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zu finanzierenden Grundstücksgeschäften

-          Zuschüsse an Private für bezirkliche Investitionen einschließlich der im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zu finanzierenden Grundstücksgeschäften

-          Alle Maßnahmen der Hgr. 8 (außer Titel 893 93), soweit diese nicht aus der Zuweisung für konsumtive Sachausgaben zu finanzieren sind.

 

Die gezielten Zuweisungen sind verbindlich und dürfen nur im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Senatsverwaltung für Finanzen verändert werden.

 

Mit Schreiben vom 20.12.2010 hat die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) die Bezirke aufgefordert, die Anmeldung zur bezirklichen Investitionsplanung 2011 bis 2015 bis zum 4.2.2011 einzureichen. Da der SE Finanzen und Personal zum Abgabetermin Anmeldungen der Bedarfsträger vorlagen, die die pauschale Zuweisungssumme wesentlich überschritten, hat das Bezirksamt in seiner Sitzung am 25.1.2011 eine vorläufige Anmeldung zur Investitionsplanung 2011 bis 2015 zur Einhaltung der Terminvorgabe bei der SenFin beschlossen. Diese vorläufige Anmeldung enthielt nur die Fortschreibung der Raten bereits begonnener Baumaßnahmen. Die darüber hinaus noch zur Verfügung stehenden Mittel wurden zunächst im Kapitel 5950 Titel 71901 – Pauschale Zuweisung für Investitionen – veranschlagt. Gleichzeitig wurden die Bedarfsträger aufgefordert, ihre Anmeldungen zur Investitionsplanung gemäß Nr. 5.1. des Beschlusses des Bezirksamtes vom 31.3.2009 zur Erhöhung der Kostensicherheit von investiven Baumaßnahmen vorzulegen. Der BA-Beschluss vom 25.1.2011 ist den Mitgliedern des Hauptausschusses zur Sitzung am 2.2.2011 zugeleitet worden.

 

Nach Vorliegen der gem. Nr. 5.1 – Phase der Bedarfsformulierung - der Erhöhung der Kostensicherheit erforderlichen Unterlagen hat das Bezirksamt am 22.2.2011 eine Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen und beschlossen, sieben Maßnahmen gem. Nr. 5.2. – Phase der ersten Kosteneinschätzung – weiteren Untersuchungen zu unterziehen. Der BA-Beschluss vom 22.2.2011 ist den Mitgliedern des Hauptausschusses zur Sitzung am 1.3.2011 zugeleitet worden.

 

Die von der Serviceeinheit FM ermittelten Kostenschätzungen gem. Nr. 5.2 zur Erhöhung der Kostensicherheit sind dem Finanzservice am 11.5.2011 übermittelt worden. In Absprache mit der SE FM ist eine Einpassung der Maßnahmen in den jährlichen finanziellen Rahmen erfolgt. Die um die Ergebnisse der Kostenschätzung ergänzte Maßnahmenliste und die Unterlagen der Kostenschätzungen der sieben Maßnahmen gem. Nr. 5.2 zur Erhöhung der Kostensicherheit sind als Anlage 2 beigefügt.

Die Unterlagen einschließlich der Wirtschaftlichkeitsberechnungen gem. BVV-Beschluss Drs. Nr. 1066/XVII für die Maßnahmen Bezirkszentralbibliothek Götzstr. und Halker Zeile sind als Anlage 3 zur Drucksache im Internet abrufbar.

 

Aufgrund des engen finanziellen Rahmens macht das Bezirksamt über das Jahr 2011 hinaus nicht mehr von der Möglichkeit Gebrauch, Mittel der pauschalen Zuweisungssumme konsumtiv bei den Titeln der baulichen Unterhaltung zu veranschlagen. Im Rahmen der Baumaßnahmen der Rathäuser und des Bürodienstgebäudes Königstr./Rathausstr. werden strukturelle Maßnahmen umgesetzt.

Auch wird bei diesem Entwurf grundsätzlich -bis auf einen geringen Ansatz in 2013- auf die vorgesehene Veranschlagung von Mitteln, um gemäß Nr. 7 der Regelungen zur Kostensicherheit die Finanzierung von externen Dienstleistern in der Phase der Grundlagenermittlung zu gewährleisten, verzichtet. Der finanzielle Rahmen ist mit dieser Investitionsplanung soweit mit laufenden Maßnahmen ausgeschöpft, dass nach jetzigem Kenntnisstand im Rahmen der neuen Investitionsplanung 2013-2017 grundsätzlich keine neuen Maßnahmen aufgenommen werden können und somit Grundlagenermittlungen nicht erforderlich werden.

 

Aufgrund der Aufstellung eines Doppelhaushaltsplans 2010/2011 können Jahresraten (Ansätze) in 2011 von Maßnahmen, die aus der vorherigen Investitionsplanung übernommen wurden, nicht im Rahmen der Planaufstellung verändert werden. Da jedoch Anpassungen im Mittelabfluss 2011 erforderlich werden (Änderungsplanung 2011), sind die Auswirkungen der Änderungen auf die Haushaltswirtschaft 2011 in der Zusammenstellung der Investitionsbaumaßnahmen (s. Anlage 1) gesondert dargestellt.

 

Auf Anmeldungen zum Erwerb von beweglichen Sachen ist verzichtet worden, da die Finanzierung nicht aus der pauschalen Zuweisung sondern aus der Globalsumme des jeweiligen Haushaltsjahres.erfolgen muss.

 

Soweit vor Erstellung der nächsten Investitionsplanung oder Übermittlung des vorliegenden Planungsstands an die Senatsverwaltung für Finanzen Veränderungen aufgrund erweiterter Erkenntnisse dem Bezirksamt vorliegen, wird das Bezirksamt den

 
 

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