Drucksache - 1823/XVIII  

 
 
Betreff: Keine Genehmigung für Altkleidersammelcontainer auf öffentlichem Straßenland
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Entscheidung
07.06.2011 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.05.2011 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 28.04.2011

Das Bezirksamt teilt mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Das Bezirksamt teilt mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 19. April 2011 beschlossen, dass Altkleidersammelcontainer auf öffentlichem Straßenland nicht genehmigungsfähig sind und Antragsteller daher keine Genehmigung zur Aufstellung erhalten.

 

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist im nördlichen Teil durch innerstädtische Strukturen mit dichter Bebauung und im südlichen Teil durch einen teilweise schon ländlichen Charakter geprägt. Das Straßen- und Ortsbild wird bereits durch eine Vielzahl an Nutzungen erheblich eingeschränkt. Es ist Aufgabe der Träger öffentlicher Belange das Straßen- und Ortsbild in seiner beabsichtigten Gestaltung zu erhalten und einer möglichen Störung oder Verunstaltung entgegen zu wirken.

 

Aus den bisherigen Erfahrungen heraus kann festgehalten werden, dass Altkleidersammelcontainer funktionale aber optisch sehr unschöne Objekte darstellen, welche zudem oftmals als Graffitigrundlage dienen. Darüber hinaus ziehen diese Container vermehrt Sperrmüllablagerungen nach sich und tragen somit erheblich zur Vermüllung der unmittelbaren Umgebung bei. Zudem ist eine extreme Vermehrung illegal aufgestellter Altkleidersammelcontainer festzustellen mit nicht hinnehmbaren Folgen für das Straßen- und Ortsbild. Die Beschwerden von Anwohnern, die im Zusammenhang mit illegal aufgestellten Containern bearbeitet werden, bestätigen dies zur Genüge.

 

Ein tatsächlicher Bedarf für die Bevölkerung an der Vorhaltung von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Raum, welcher die geschilderten Bedenken negiert, kann nicht erkannt werden. Durch offiziell und regelmäßig durchgeführte Altkleidersammlungen bzw. durch auf Privatflächen aufgestellte Altkleidersammelcontainer hat die Bevölkerung alternative Möglichkeiten zur Entsorgung. Hinzu kommen die BSR  Recyclinghöfe und  das neue  Angebot der BSR–Wertstofftonne für private Haushalte.

 

Eine zusätzliche und notwendige Belastung des öffentlichen Raumes durch Altkleidersammelcontainer zugunsten wirtschaftlicher Vorteile für die jeweiligen Aufstellerfirmen kann somit nicht gerechtfertigt werden.

 

 
 

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