Drucksache - 1665/XVIII
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob im Rahmen des entstehenden Nord-Süd- Grünzugs (Gleisdreieck bis Südkreuz), eine vegetative oder konventionelle Lärmschutzwand im Bereich zwischen Yorckstr. und Monumentenbrücke, entlang der S-Bahntrasse an der Bautzener Str. mit berücksichtigt werden kann. – Schlussbericht -
Zur Errichtung einer Lärmschutzwand zum Schutz der geplanten öffentlichen Grünanlage im Bereich nördlich der Monumentenbrücke endlang der S-Bahn an der Bautzener Str. besteht kein rechtliches Erfordernis. Für Grünanlagen gibt es immissionsschutzrechtlich keine Abwehransprüche gegenüber Lärmimmissionen, die auf die Grünanlage einwirken.
Der Bau einer rechtlich nicht erforderlichen Lärmschutzwand führt zu einer Standarderhöhung der Grünanlage, die seitens des Rechnungshofes insbesondere im Bereich des Stadtumbauprogramms bemängelt werden kann. Der zusätzliche Mittelaufwand steht haushaltsrechtlich in keinem gerechtfertigten Verhältnis zum Nutzen.
Auch gestalterisch stellt eine Lärmschutzwand im Bereich des „Flaschenhalses“ eine Zäsur dar, die den angestrebten Erlebniszusammenhang dieses ehemaligen Bahngeländes aufheben würde.
Aus den genannten Gründen wird beim Bau der oben genannten Grünanlage keine Lärmschutzwand eingeplant.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |