Drucksache - 1628/XVIII  

 
 
Betreff: Aktionsplan zur UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllHapel, Dieter
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.11.2010 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.05.2011 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen Entscheidung
27.06.2011 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Antrag mit redaktioneller Änderung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Gemäß BVV-Beschluß zur DRS-Nr.: 1628/XVIII vom 17.11.2010 wird das Bezirksamt ersucht, einen bezirklichen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufzustellen und aufzuzeigen, wie eine schrittweise Umsetzung erfolgen kann.

 

Das Bezirksamt initiiert und unterstützt seit 2009 Maßnahmen und Projekte, die der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dienen.

Der „Runde Tisch Lokale Teilhabeplanung für Menschen mit Lernschwierigkeiten und geistigen Beeinträchtigungen“, ein vom Bezirksamt koordiniertes Netzwerk aus Betroffenen bzw. deren Angehörigen und mittlerweile  ca. 30 bezirklichen Akteuren aus verschiedenen Handlungsfeldern, arbeitet mit dem expliziten Ziel der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf bezirklicher Ebene. Aus diesem Netzwerk, das sich an  den  Leitzielen der UN-Behindertenrechtskonvention: Inklusion – Selbstbestimmung – Partizipation  orientiert, sind bislang folgende Maßnahmen und Projekte hervorgegangen:

 

-          Ein Thementisch Arbeit, dessen Handlungsvorschlag für einen bezirklichen  Inklusionspreis für Unternehmer/innen durch BVV-Beschluß (DRS 1673/XVIII) angenommen wurde. Der Thementisch Arbeit soll demnach bei der Ausschreibung des Inklusionspreises vom Bezirksamt unterstützt werden. Ebenfalls wird eine stärkere Vernetzung zwischen den Gewerbenetzwerken im Bezirk und dem Thementisch Arbeit vom Bezirksamt koordiniert.

-          Das Modell-Inklusionsprojekt  „UfA-Fabrik“: In Kooperation mit der UfA-Fabrik, Paritätischem Wohlfahrtsverband, Katholischer Hochschule für Sozialwesen und Bezirksamt werden im Mai 2011 drei Freizeitkurse (Yoga, Aikido, Freies Tanzen) inklusiv geöffnet für Menschen mit  Lernschwierigkeiten und geistigen Beeinträchtigungen. Kursleiter/innen und Kursteilnehmer/innen mit und ohne Behinderung erhalten eine fachliche Begleitung durch Studentinnen und Studenten der Katholischen Hochschule. Erweitert wird das inklusive Programm durch einen Ökologie-Rundgang in leichter Sprache.

-          Das BIPH (Berliner Institut für Public Health) bietet zusammen mit der Kiezoase zwei Bewegungsangebote an, die offen sind für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung:  1 Gymnastikgruppe und 1 Kiezspaziergangs-Gruppe

-          BISe.V. (Netzwerk für betriebliche Integration und Sozialforschung e.V.): Der Träger bietet berufsvorbereitende und berufsbildende Maßnahmen an für Menschen mit Behinderung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Diese Maßnahmen werden durch die Agentur für Arbeit in Form des Persönlichen Budgets finanziert. 

-          Drei öffentliche Veranstaltungen im Rathaus Schöneberg mit jeweils bis zu  100 Teilnehmer/innen mit und ohne Behinderung zu unterschiedlichen Schwerpunkt-Themen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

 

Weitere Maßnahmen und Projekte des Runden Tisches sind in Planung, z.B. ein Judo-Angebot für Menschen mit und ohne geistige Beeinträchtigungen.

Ebenfalls der Vorgabe der Inklusion entspricht die vom Bezirksamt herausgegebene Broschüre „Schöneberger Norden: Barrierefrei-er-leben“ für Mädchen und Frauen mit handycaps in leichter Sprache. Erstmalig ist hiermit eine Broschüre für die Zielgruppe Menschen mit Behinderung erstellt worden, die sich nicht an den klassischen Angeboten der Behindertenhilfe orientiert, sondern an den Regelangeboten im Sozialraum, die offen für alle Menschen sind. Auch die konsequente Bearbeitung in leichter Sprache ist erstmalig in einer Bezirksbroschüre und dient der Verständlichkeit für Menschen mit Lernschwierigkeiten.

 

Das Bezirksamt unterstützt das ambulante Wohnangebot der Fürst Donnersmarckstiftung - für Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf.  Das Wohnen mit Intensivbetreuung ( WmI) ermöglicht selbstbestimmtes Wohnen im eigenen Wohnraum für schwerstbehinderte Menschen. Individuelle Pflege- und Assistenzbedarfe werden ambulant abgedeckt. Somit verfügt der Bezirk über ein Angebot, das den Wohnbedürfnissen auch schwerstbehinderter Menschen entspricht, die nicht stationär untergebracht und betreut werden möchten. Dies entspricht der in der UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Wahlfreiheit behinderter Menschen bezogen auf die Wohnform und stellt somit einen großen und wichtigen Schritt bei der Umsetzung der UN-Konvention dar. 

 

Das Bezirksamt hat die Lebenshilfe Berlin dabei unterstützt, die Bewohner/innen und Mitglieder mit Lernschwierigkeiten und geistigen Beeinträchtigungen  durch Wahl eines Berliner Rates an der Verbandspolitik zu beteiligen. Dieses neu gewählte Verbandsgremium ist durch eine entsprechend geänderte Satzung abgesichert und ist ein sehr positives Beispiel für die Umsetzung der Verpflichtung zur Partizipation behinderter Menschen.

 

All diese Projekte werden in einen noch zu erstellenden  bezirklichen Aktions- und Maßnahmeplan einfließen.

Damit  alle Abteilungen des Bezirksamtes auf einen einheitlichen Informationsstand zu den Inhalten der UN-Behindertenrechtskonvention gelangen, wird zur Zeit ein Leitungs-Workshops  zur UN-Behindertenrechtskonvention vorbereitet und organisiert. Eine externe Moderation, Expertinnen und Experten sowie Menschen mit Behinderung als Experten in eigener Sache werden zur Verfügung stehen, um einen Überblick über die Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention und deren Bedeutung insbesondere für die bezirkliche Ebene zu vermitteln. Der Landes-Aktionsplan soll erst im Juni 2011 dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden. Dieser wird den Rahmen und die Eckpunkte für die Bezirke vorgeben.  Das Bezirksamt hält es für zweckmäßig, sich bei der Erarbeitung eines bezirklichen Aktionsplanes an diesen Eckpunkten zu orientieren und beabsichtigt, den Leitungs-Workshop nach der Sommerpause und der Konstituierung des neu gewählten Bezirksamtes durchzuführen.

 

 
 

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