Drucksache - 1626/XVIII  

 
 
Betreff: Sicher umsteigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Entscheidung
24.01.2011 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
17.11.2010 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Vorberatung
22.08.2011 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.02.2011 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.06.2011 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.02.2011 folgenden Beschluss:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass zwischen dem Bahnübergang und der Bushaltestelle S-Bahnhof Buckower Chaussee (Fahrtrichtung Westen) der Mittelstreifen der Buckower Chaussee für eine Fußgängermittelinsel verbreitert wird. Um dies zu ermöglichen, wird die Busspur auf der nördlichen Fahrbahn um wenige Meter zurückgezogen, damit weiterhin zwei Richtungsfahrbahnen zur Verfügung stehen.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die eingereichten Standort-Vorschläge zur Verbreiterung des Mittelstreifens in der Buckower Chaussee wurden vom Fachbereich Tiefbau überprüft.

 

Die Überprüfung ergab folgendes Ergebnis:

 

1.        Östlicher Überweg              in Höhe Grundstück Nr. 56

 

Bei dieser Variante würde die Querung über den begrünten und mit Bäumen bepflanzten Unterstreifen auf der südlichen Seite, den 2,30 m breiten Mittelstreifen und der vorhandenen Bushaltestelle verlaufen.

Eine Verbreiterung des Mittelstreifens und die damit verbundene Reduzierung der Fahrbahnbreite, sind auf Grund der vorhandenen  Bushaltestelle hier nicht möglich.

 

 

2.        Westlicher Überweg              in Höhe Grundstück Nr. 106/107

 

Bei dieser Variante würde die Querung über die südliche Gehwegüberfahrt, dem 2,30 m breiten Mittelstreifen und dem nördlichen Radweg verlaufen.

 

Auch hier ist die Schaffung einer sicheren Querungsstelle aus folgenden Gründen nicht möglich:

 

a)

Die Anlegung der Querungsstelle unter Nutzung der vorhandenen Gehwegüberfahrten ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zu favorisieren, insbesondere dann nicht, wenn die Überfahrt überwiegend durch Lastkraftverkehr genutzt wird.

 

b)

Die notwendige Verbreiterung des Mittelstreifens von 2,30 m auf min. 3,0 m erfordert die Verschwenkung der Fahrbahn vor und nach der verengenden Stelle. Aus Sicht des Bezirksamtes ist jedoch die Länge für eine sichere Verkehrsverschwenkung zwischen der vorhandenen Bushaltestelle und dem zu verbreiternden Mittelstreifen zu kurz. Die anschließende Rückführung des Verkehrs erweist sich ebenfalls nicht Vorteilhaft.

Mit der Verbreiterung des Mittelstreifens würde sich der Bezirk ein Fahrbahnhindernis schaffen,  welches nur slalomartig zu umfahren wäre.

 

Die zuvor beschriebene, bezirkliche Stellungnahme wurde der Verkehrslenkung Berlin zur Prüfung vorgelegt. Nach Rücksprache mit der VLB  B 5 am 19.05.2011 wurde dem FB Tiefbau mitgeteilt, dass die VLB die Auffassung des Fachbereichs teilt. Ferner verwies die VLB auf das Schreiben vom 11.08.2008. Hier wurde seitens der VLB die Varianten eines Fußüberweges und einer Gehwegvorstreckung detailliert geprüft, mit dem Ergebnis das aus verkehrlichen Gründen keine Möglichkeit besteht, die Querungsstelle durch eine bauliche Veränderung zu verbessern.

 
 

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