Drucksache - 1626/XVIII
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Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.02.2011 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass zwischen dem Bahnübergang und der Bushaltestelle S-Bahnhof Buckower Chaussee (Fahrtrichtung Westen) der Mittelstreifen der Buckower Chaussee für eine Fußgängermittelinsel verbreitert wird. Um dies zu ermöglichen, wird die Busspur auf der nördlichen Fahrbahn um wenige Meter zurückgezogen, damit weiterhin zwei Richtungsfahrbahnen zur Verfügung stehen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die eingereichten Standort-Vorschläge zur Verbreiterung des Mittelstreifens in der Buckower Chaussee wurden vom Fachbereich Tiefbau überprüft.
Die Überprüfung ergab folgendes Ergebnis:
1. Östlicher Überweg in Höhe Grundstück Nr. 56
Bei dieser Variante würde die Querung über den begrünten und mit Bäumen bepflanzten Unterstreifen auf der südlichen Seite, den 2,30 m breiten Mittelstreifen und der vorhandenen Bushaltestelle verlaufen. Eine Verbreiterung des Mittelstreifens und die damit verbundene Reduzierung der Fahrbahnbreite, sind auf Grund der vorhandenen Bushaltestelle hier nicht möglich.
2. Westlicher Überweg in Höhe Grundstück Nr. 106/107
Bei dieser Variante würde die Querung über die südliche Gehwegüberfahrt, dem 2,30 m breiten Mittelstreifen und dem nördlichen Radweg verlaufen.
Auch hier ist die Schaffung einer sicheren Querungsstelle aus folgenden Gründen nicht möglich:
a) Die Anlegung der Querungsstelle unter Nutzung der vorhandenen Gehwegüberfahrten ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zu favorisieren, insbesondere dann nicht, wenn die Überfahrt überwiegend durch Lastkraftverkehr genutzt wird.
b) Die notwendige Verbreiterung des Mittelstreifens von 2,30 m auf min. 3,0 m erfordert die Verschwenkung der Fahrbahn vor und nach der verengenden Stelle. Aus Sicht des Bezirksamtes ist jedoch die Länge für eine sichere Verkehrsverschwenkung zwischen der vorhandenen Bushaltestelle und dem zu verbreiternden Mittelstreifen zu kurz. Die anschließende Rückführung des Verkehrs erweist sich ebenfalls nicht Vorteilhaft. Mit der Verbreiterung des Mittelstreifens würde sich der Bezirk ein Fahrbahnhindernis schaffen, welches nur slalomartig zu umfahren wäre.
Die zuvor beschriebene, bezirkliche Stellungnahme wurde der Verkehrslenkung Berlin zur Prüfung vorgelegt. Nach Rücksprache mit der VLB B 5 am 19.05.2011 wurde dem FB Tiefbau mitgeteilt, dass die VLB die Auffassung des Fachbereichs teilt. Ferner verwies die VLB auf das Schreiben vom 11.08.2008. Hier wurde seitens der VLB die Varianten eines Fußüberweges und einer Gehwegvorstreckung detailliert geprüft, mit dem Ergebnis das aus verkehrlichen Gründen keine Möglichkeit besteht, die Querungsstelle durch eine bauliche Veränderung zu verbessern. |
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