Drucksache - 1566/XVIII
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Gemäß BVV-Beschluss zur Drs.-Nr. 1566/XVIII vom 15.12.2010 wird das Bezirksamt ersucht, sich in der Trägerversammlung und in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des Jobcenters Tempelhof-Schöneberg dafür einzusetzen, dass die zum 01.01.2011 vorgesehene Neuordnung der Jobcenter mit organisatorischen Veränderungen und neuen inhaltlichen Schwerpunkten in der Arbeit vor Ort verbunden wird. Ziel eines „neuen“ Jobcenters müssen mehr Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt, eine höhere Qualität und mehr Effizienz im operationellen Geschäft und mehr Kundennähe sein.
In Ergänzung zu der Mitteilung vom 15.04.2011 hat die Trägerversammlung am 16.05.2011 zu den noch offenen Punkten Folgendes beschlossen:
Zu der in der Beschlussempfehlung unter 1. genannten Maßnahme hat das Jobcenter bereits in der Vergangenheit diverse Angebote zur Verbesserung der Beratungsqualität bei der Agentur für Arbeit und der Verwaltungsakademie in Anspruch genommen. Beide Anbieter entwickeln ihre Schulungskonzepte im Rahmen ihrer internen Qualitätssicherung stetig weiter und passen sie an die neuesten Erkenntnisse der Beratungsmethodik an.
Zu der in der Beschlussempfehlung unter 5. genannten Maßnahme wurde mitgeteilt, dass das Jobcenter Tempelhof-Schöneberg als eines von drei Jobcentern im Jahr 2009 mit dem Projekt der interkulturellen Öffnung der Jobcenter beauftragt wurde. Dieses Projekt wurde erfolgreich umgesetzt. 2011 wird das Jobcenter an einem Modellprojekt der Migrationsbeauftragten der Bundesregierung teilnehmen.
Zu der in der Beschlussempfehlung unter 6. genannten Maßnahme wurde mitgeteilt, dass ein Wechsel der betreuenden Integrationsfachkräfte nur im Ausnahmefall vorgenommen wird, wenn sachliche oder organisatorische Gründe dies erforderlich machen.
Zu der in der Beschlussempfehlung unter 7. genannten Maßnahme wurde mitgeteilt, dass die Weitergabe bzw. Herausgabe der Durchwahlnummern zur Sicherung der störungsfreien Beratung und Bearbeitung auf Einzelfälle begrenzt werden muss. |
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