Drucksache - 1552/XVIII
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Für
den Schiedsamtsbezirk Nr. 3 wird auf die Dauer von fünf Jahren als
Schiedsperson Herr
Axel Weymann,
Adolf-Scheidt-Platz 1, 12101 Berlin gewählt. Begründung: Nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz wählt die
Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von 5 Jahren für jeden
Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson. Die gewählte Schiedsperson bedarf der
Bestätigung durch die Präsidentin/den Präsidenten des Amtsgerichts. Die
jeweilige Amtsperiode beginnt mit der Bestätigung bzw. bei der Erstwahl mit der
Vereidigung durch die Präsidentin/den Präsidenten des Amtsgerichts. Die Amtsperiode der
bisherigen Schiedsperson Herr Valentin Topp endet am 05.09.2010. Die Neuwahl
ist erforderlich weil sich Herr Topp für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung
gestellt hat. Um die Nachfolge hat sich
Herr Weymann beworben, der als Schiedspersonen in Betracht kommt. Nach
beruflichem Werdegang und seiner persönlichen Anhörung erscheint Herr Weymann
sehr gut geeignet. Er erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen und ist bereit,
das Ehrenamt auszuüben. Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen
e.V., Landesverband Berlin, hat mitgeteilt, dass keine Bedenken bestehen. Gesetzliche Grundlage: Berliner Schiedsamtsgesetz
vom 7.4.1994 (GVBl. S. 109) Haushaltsmäßige
Auswirkungen: Die Mittel sind im
Haushaltsplan des Bezirksamtes bei 3510/41201 (Aufwendungen für ehrenamtlich
Tätige), 3510/51101 (Geschäftsbedarf) und 3510/51201 (Bücher und Zeitschriften)
veranschlagt. Zusätzliche Kosten entstehen nicht. |
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