Drucksache - 1552/XVIII  

 
 
Betreff: Neuwahl einer Schiedsperson durch die Bezirksverordnetenversammlung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.09.2010 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung

Für den Schiedsamtsbezirk Nr

 

Für den Schiedsamtsbezirk Nr. 3 wird auf die Dauer von fünf Jahren als Schiedsperson

                                          Herr Axel Weymann,

                                          Adolf-Scheidt-Platz 1, 12101 Berlin                                   

gewählt.

 

 

Begründung: 

 

Nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz wählt die Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von 5 Jahren für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson. Die gewählte Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch die Präsidentin/den Präsidenten des Amtsgerichts. Die jeweilige Amtsperiode beginnt mit der Bestätigung bzw. bei der Erstwahl mit der Vereidigung durch die Präsidentin/den Präsidenten des Amtsgerichts.

 

Die Amtsperiode der bisherigen Schiedsperson Herr Valentin Topp endet am 05.09.2010. Die Neuwahl ist erforderlich weil sich Herr Topp für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung gestellt hat.

 

Um die Nachfolge hat sich Herr Weymann beworben, der als Schiedspersonen in Betracht kommt. Nach beruflichem Werdegang und seiner persönlichen Anhörung erscheint Herr Weymann sehr gut geeignet. Er erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen und ist bereit, das Ehrenamt auszuüben. Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V., Landesverband Berlin, hat mitgeteilt, dass keine Bedenken bestehen.

 

Gesetzliche Grundlage:

 

Berliner Schiedsamtsgesetz vom 7.4.1994 (GVBl. S. 109)

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die Mittel sind im Haushaltsplan des Bezirksamtes bei 3510/41201 (Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige), 3510/51101 (Geschäftsbedarf) und 3510/51201 (Bücher und Zeitschriften) veranschlagt. Zusätzliche Kosten entstehen nicht.

 

 
 

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