Drucksache - 1549/XVIII  

 
 
Betreff: Vertretungsregelung für die erkrankte Patientenfürsprecherin im St. Joseph-Krankenhaus
- § 26 Landeskrankenhausgesetz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit BehinderungenAusschuss für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen
  Hackenberger, Jörg
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
01.09.2010 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Entsprechend der Empfehung des Ausschusses für Gesundheit und Politik für Menschen mit Behinderungen vom 28.06.2010 beschließt die Bezirksverordnetenversammlung, dass

 

Frau Ingrid Krüger

 

bis zur endgültigen Neubesetzung die Aufgabe der Patientenfürsprecherin im St. Joseph-Krankenhaus vertretungsweise wahrnehmen soll. Die BVV stimmt rückwirkend zum

1. August 2010 der Vertretung und Zahlung der Aufwandsentschädigung zu. Die Verwaltung wird beauftragt in Abstimmung mit dem Ausschuss für Gesundheit und Politik für Mensch mit Behinderungen die endgültige Neubesetzung in die Wege zu leiten.

 
 

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