Drucksache - 1542/XVIII
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Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie nach dem
Jugendstrafrecht Verurteilte vermehrt zu sozialer Arbeit für bezirkliche
Säuberungs- und Aufräumarbeiten eingesetzt werden können. Begründung: Viele Bereiche
des öffentlichen Raumes sind von Vandalismus und Farbschmierereien
gekennzeichnet. Spielplätze, Sitzbänke und sogar Gehwege werden beschmiert,
Grünanlagen vermüllt. Auch aus erzieherischer Sicht erscheint es sinnvoll,
durch Arbeit für das Gemeinwohl das Verständnis hierfür zu schärfen. |
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