Drucksache - 1527/XVIII  

 
 
Betreff: Änderungen der Bezirksgrenze
a) für das Grundstück Hildburghauser Straße 70
b) im Bereich der Friedenauer Brücke und Körnerstraße
c) Trachenbergring / Ecke Friedrichrodaer Str., Anpassung der Bezirksgrenze an den tatsächlichen Straßenverlauf des Trachenbergrings
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndHapel, Dieter
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
01.09.2010 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme v. 19.08.10

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bezirksgrenze wird zur Bereinigung unklarer Zuständigkeiten, wie in den Karten dargestellt, an die vorhandenen Grundstücksgrenzen gelegt.

 

a)      Das Flurstück 66/598 der Gemarkung Marienfelde, Flur 1 mit einer Größe von 371m² wird dem Bezirk Steglitz - Zehlendorf übertragen.

b)   Die Flurstücke 5083, 5087 und 5089 der Gemarkung Steglitz, Flur 1 mit den Flächen 1043m², 48m², 231m² werden dem Bezirk Tempelhof - Schöneberg übertragen.

c)   Das Flurstück 1/424, Gemarkung Marienfelde Flur 1 mit der Fläche 254 m² wird dem Bezirk Steglitz - Zehlendorf übertragen.

Das Flurstück 85/381 Gemarkung Lankwitz, Flur 1 mit der Fläche 23m² wird dem Bezirk Tempelhof - Schöneberg übertragen.

 

Begründung:

 

a)      Die derzeitige Grenzführung verläuft durch das Gebäude Hildburghauser Str. 70.

b)      Die derzeitige Grenzführung verläuft durch das Straßenland im Bereich der Friedenauer Brücke.

c)      Die derzeitige Grenzführung entspricht nicht dem tatsächlichen Straßenverlauf.

 

Rechtsgrundlage:

 

Artikel 4 der Verfassung von Berlin

§ 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 2. Nr. 5 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkung auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung Budgetermittlung:

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:                 entfällt

 

            Personalwirtschaftliche Ausgaben:                            keine

 
 

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