Drucksache - 1527/XVIII
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Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Bezirksgrenze wird zur Bereinigung unklarer
Zuständigkeiten, wie in den Karten dargestellt, an die vorhandenen
Grundstücksgrenzen gelegt. a)
Das
Flurstück 66/598 der Gemarkung Marienfelde, Flur 1 mit einer Größe von 371m²
wird dem Bezirk Steglitz - Zehlendorf übertragen. b) Die
Flurstücke 5083, 5087 und 5089 der Gemarkung Steglitz, Flur 1 mit den Flächen
1043m², 48m², 231m² werden dem Bezirk Tempelhof - Schöneberg übertragen. c) Das
Flurstück 1/424, Gemarkung Marienfelde Flur 1 mit der Fläche 254 m² wird dem
Bezirk Steglitz - Zehlendorf übertragen. Das Flurstück 85/381 Gemarkung Lankwitz, Flur 1 mit der
Fläche 23m² wird dem Bezirk Tempelhof - Schöneberg übertragen. Begründung: a) Die derzeitige Grenzführung verläuft
durch das Gebäude Hildburghauser Str. 70. b) Die derzeitige Grenzführung verläuft
durch das Straßenland im Bereich der Friedenauer Brücke. c) Die derzeitige Grenzführung
entspricht nicht dem tatsächlichen Straßenverlauf. Rechtsgrundlage: Artikel 4 der Verfassung von Berlin § 1 Abs. 2
in Verbindung mit § 12 Abs. 2. Nr. 5 Bezirksverwaltungsgesetz Auswirkung
auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung Budgetermittlung: Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: entfällt Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine |
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