Drucksache - 1519/XVIII  

 
 
Betreff: American Football in Tempelhof-Schöneberg!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für SportBezirksamt
Verfasser:Frau Schöttler, AngelikaBand, Ekkehard
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
01.09.2010 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.05.2011 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung Sport v. 13.07.10
Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 28.04.2011

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 01.09.2010 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle Möglichkeiten zu prüfen, die Sportart American Football im Bezirk Tempelhof-Schöneberg zu ermöglichen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis Oktober 2010 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Mit Antrag vom 28.01.2010 hat der Verein Capital Colts zwei Nutzungszeiten für die Sportart American Football auf der Sportanlage Markgrafenstraße beantragt. Mit Bescheid vom 22.03.2010 wurde der Antrag auf Nutzungsüberlassung für die Sportart American Football mit der folgenden Begründung abgelehnt:

 

„Die Sportanlage Markgrafenstraße ist für die Sportart American Football nicht geeignet. Sie verfügt weder über die Punktspielmaße noch über die notwendige Linierung und die erforderlichen Torpfosten.“

 

Das Sportamt traf seine Entscheidung unter Beachtung der in Nr. 4 SPAN geregelten Nutzungs – und Vergabegrundsätze. Die Sportanlagen sind dabei grundsätzlich auch unter Berücksichtigung der sportartenspezifischen Bedürfnisse zu vergeben.

 

Zur Zeit der Antragstellung verfügte keine der bezirklichen Sportanlagen über eine geeignete Ausstattung für die Sportart American Football. Mittel zur Finanzierung der Ausstattung einer oder mehrer Sportanlagen für die Sportart American Football standen der Abteilung Familie, Jugend, Sport und Quartiersmanagement nicht zur Verfügung.

 

Auf Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung wurde eine erneute Prüfung durch das Sportamt vorgenommen. Dazu wurden erneut Gespräche mit dem American Football Verein Capital Colts aufgenommen. Der Vorsitzende des American Football Vereins Capital Colts – Herr Kurzer – bot hierbei dem Sportamt an, die erforderliche Ausstattung für American Football selbst zu stellen.

 

Gleichzeitig wurden die Sportämter der anderen Bezirke gebeten, über ihre Erfahrungen mit der Sportart American Football zu berichten. Drei Sportämter haben auf die Anfrage geantwortet. Zwei Sportämter hatten keine Erfahrung mit dieser Sportart; in einem Bezirk sind einem Verein die Nutzungszeiten aufgrund der Lärmproblematik wieder entzogen worden.

 

Die Prüfung auf Grundlage der neuen Fakten ergab, dass der Punktspielbetrieb und das Training für American Football auf allen Anlagen mit einer Rundlaufbahn unter den folgenden Voraussetzungen grundsätzlich möglich sind. Die Ausstattung für die Sportart American Football wird vom Verein gestellt und die Vorgaben der Lärmschutzvorschriften werden vom Verein eingehalten. Zudem wurde vom Sportamt geprüft, auf welcher Sportanlage Kapazitäten für die Punktspiele und das Training der Capital Colts zur Verfügung gestellt werden können.

 

Seit dem 25.09.2010 werden die Punktspiele der Capital Colts auf der Sportanlage Vorarlberger Damm durchgeführt. Mit Bescheid vom 04.10.2010 wurden dem American Football Verein Capital Colts zwei Trainingszeiten auf der Sportanlage Vorarlberger Damm für die Wintersaison 2010/ 2011 zur Verfügung gestellt.

 

In der 36. öffentlichen Sitzung am 12.10.2010 wurde dem Ausschuss für Sport über das Ergebnis der Überprüfung berichtet.

 

 

 
 

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