Drucksache - 1489/XVIII
Für den Schiedsamtsbezirk
Nr. 1 wird auf die Dauer von fünf Jahren als Schiedsperson Frau
Hannelore Herlan
Laubacher Str. 8, 14197 Berlin gewählt. Begründung: Nach dem Berliner
Schiedsamtsgesetz wählt die Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von 5
Jahren für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson. Die gewählte
Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch die Präsidentin/des Präsidenten des
Amtsgerichts. Die jeweilige Amtsperiode beginnt mit der Bestätigung bzw. bei
der Erstwahl mit der Vereidigung durch die Präsidentin/den Präsidenten des
Amtsgerichts. Die
Amtsperiode der bisherigen Schiedsperson Herr Rainer Ahlberg endete am
11.11.2009. Herr
Ahlberg steht aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen für eine Wiederwahl
nicht zur Verfügung. Für die
Wahl als Schiedsperson kommt somit als einzige Bewerberin Frau Herlan in
Betracht. Nach beruflichem Werdegang und ihrer persönlichen Anhörung erscheint
Frau Herlan sehr gut geeignet. Sie erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen und
ist bereit, das Ehrenamt auszuüben. Gesetzliche
Grundlage: Berliner
Schiedsamtsgesetz vom 7.4.1994 (GVBl. S. 109) Haushaltsmäßige
Auswirkungen: Die Mittel
sind im Haushaltsplan des Bezirksamtes bei 3510/41201 (Aufwendungen für
ehrenamtlich Tätige), 3510/51101 (Geschäftsbedarf) und 3510/51201 (Bücher und
Zeitschriften) veranschlagt. Zusätzliche Kosten entstehen nicht. |
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