Drucksache - 1472/XVIII  

 
 
Betreff: Ausbau B 96 – aber bitte sicher!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverHapel, Dieter
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
19.05.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
01.09.2010 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme v. 19.08.10

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.05.2010 folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass während der Bauzeit am Kirchhainer Damm ein absolutes Halteverbot und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingeführt wird.“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Verkehrslenkung Berlin teilte dem Bezirk mit Schreiben vom 22.06.2010 folgendes mit:

 

1. Durch die verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrslenkung Berlin ist für den

     gesamten Baubereich das absolute Halteverbot angeordnet. Dieses schließt auch

     ein, dass das Parken auf dem Gehweg untersagt ist. Die Überwachung des Ver-

     haltens der Verkehrsteilnehmer obliegt der Polizei.

 

2. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wird von der VLB abgelehnt, weil: 

 - der Verkehrsfluss auf dieser Straße dadurch nachteilig beeinflusst wird

 - Überholvorgänge (z.B. von Radfahrern) sich zeitlich verlängern, was zu weiteren

  Behinderungen im Verkehrsfluss führt

 - die Aufstellung von Z 123 StVO (Baustelle)als Gefahrenzeichen das weitaus ge-

  eignetere Mittel ist, den Verkehrsteilnehmer auf eine Baustelle hinzuweisen, denn

  damit wird er zu erhöhter Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft veranlasst, ggf.

  sogar bis zum Stillstand.

"Tempo 30" hingegen suggeriert den Teilnehmern, dass man mit 30 km/h schad- und bedenkenlos den Baubereich passieren kann.“

 

 
 

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