Drucksache - 1472/XVIII
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Die BVV
fasste auf ihrer Sitzung am 19.05.2010 folgenden Beschluss: „Die
Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen
Stellen dafür einzusetzen, dass während der Bauzeit am Kirchhainer Damm ein
absolutes Halteverbot und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingeführt
wird.“ Das
Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Verkehrslenkung Berlin teilte dem Bezirk
mit Schreiben vom 22.06.2010 folgendes mit: „1. Durch die verkehrsrechtliche Anordnung der
Verkehrslenkung Berlin ist für den gesamten
Baubereich das absolute Halteverbot angeordnet. Dieses schließt auch ein,
dass das Parken auf dem Gehweg untersagt ist. Die Überwachung des Ver- haltens
der Verkehrsteilnehmer obliegt der Polizei. 2. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wird von der VLB
abgelehnt, weil: - der Verkehrsfluss auf dieser Straße dadurch
nachteilig beeinflusst wird - Überholvorgänge (z.B. von
Radfahrern) sich zeitlich verlängern, was zu weiteren Behinderungen
im Verkehrsfluss führt - die Aufstellung von Z 123 StVO
(Baustelle)als Gefahrenzeichen das weitaus ge- eignetere
Mittel ist, den Verkehrsteilnehmer auf eine Baustelle hinzuweisen, denn damit wird er
zu erhöhter Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft veranlasst, ggf. sogar bis zum
Stillstand. "Tempo 30" hingegen suggeriert den
Teilnehmern, dass man mit 30 km/h schad- und bedenkenlos den Baubereich
passieren kann.“ |
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