Drucksache - 1455/XVIII  

 
 
Betreff: Verkehrshindernisse beseitigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.05.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Vorberatung
28.06.2010 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
01.09.2010 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.06.2011 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 01.09.2010 folgenden Beschluss:

„Das Bezirksamt wird ersucht, dafür zu sorgen, dass der Einmündungsbereich der Innsbrucker Straße in den Bayerischen Platz (in beiden Fahrtrichtungen) durch geeignete Maßnahmen so vom ruhenden Verkehr  freigehalten wird, dass Busse und LKW problemlos abbiegen können.“

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Eine Überprüfung der Örtlichkeit durch die Straßenverkehrsbehörde und der Polizei ergab, dass durch das Parkverhalten keine Behinderungen für Lkw und Busse erkennbar waren, zumal es in der Innsbrucker Straße keine Beziehung (Lieferanfahrten) für Lkw gibt. Die vorhandenen Durchlassbreiten vor Bayerischer Platz 9 und in der Innsbrucker Straße waren ausreichend. Ein Befahren durch Busse und Lkw wurde durch die Polizei in diesem Bereich nicht festgestellt. Rund um den Bayerischen Platz besteht eine Einbahnstraßen-Regelung. Begegnungsverkehr und daraus entstehende Behinderungen sind somit nicht möglich. Da es bisher auch keine Beschwerden seitens der BSR und der Feuerwehr gibt und in diesem Bereich der Parkdruck enorm ist, wird eine solche Maßnahme aus verkehrsrechtlicher Sicht als nicht sinnvoll erachtet.

 
 

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