Drucksache - 1284/XVIII
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des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über das Ergebnis der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 7-30 Das
Bezirksamt bittet das Ergebnis der Abwägung im Rahmen der frühzeitigen
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen. Ergebnis der Beteiligung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung: Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über den Bebauungsplan 7-30 mit Schreiben vom 30.10.2007 frühzeitig unterrichtet worden. Sie hatten die Möglichkeit bis zum 30.11.2009 schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Es wurden 16 Stellungnahmen abgegeben. Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 05.10.2009 bis
einschließlich 30.11.2009 statt. Vorgestellt wurde dabei der
Bebauungsplanentwurf 7-30, Stand September 2009. Die Bürger konnten sich über
die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes 7-30 informieren und hierzu Äußerungen
abgeben. Es wurden keine schriftlichen Äußerungen abgegeben. Die
jeweilige Entscheidung des Fachbereichs Planen zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist der Anlage 1 zu
entnehmen. Als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen werden
Bebauungsplan- und Begründungsentwurf teilweise geändert bzw. ergänzt. Als nächster Verfahrenschritt wird die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
31.07.2009 (BGBl. I S. 2585). Gesetz zur
Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7.11.1999 (GVBl. S.
578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.11.2005 (GVBl. S. 692). Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom
14.12.2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom
11.07.2006 (GVBl. S. 819). Amt für Planen, Genehmigen und Denkmalschutz Dezember
2009 FB Planen Plan 23 Entwurf zum Bebauungsplan 7-30
ERGEBNIS DER FRÜHZEITIGEN BEHÖRDENBETEILIGUNG gemäß § 4 Abs. 1 BauGBDie Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
30.10.2009 aufgefordert bis zum 30.11.2009 Stellung zum Bebauungsplanentwurf
7-30 abzugeben. Von 27 angeschriebenen Stellen und Behörden, die Träger öffentlicher Belange sind, haben 16 Stellen und Behörden geantwortet. Von 2 Trägern wurden planungsrelevante Hinweise oder Bedenken vorgetragen. Bedenken und
Hinweise wurden vorgetragen von Vattenfall Europe teilt mit Schreiben vom 19.11.2009 und mit ergänzender E-Mail vom 03.12.2009 mit, dass sich eine Kabelanlage und eine kombinierte Trafostation auf dem Grundstück Ringstraße 32/42 befinden. Die im Leitungsplan dargestellte Trasse ist zwecks Zugänglichkeit zur Störungsbeseitigung von Anpflanzungen freizuhalten. -> Hieraus ergeben sich Auswirkungen auf die Planung. Die Trasse wird durch Kennzeichnung im Bebauungsplan und entsprechender textlicher Festsetzung von tiefwurzelnden Anpflanzungen freigehalten. FB Natur teilt mit Schreiben vom 07.12.2009 mit, dass die textliche Festsetzung Nr. 3 hinsichtlich der Pflanzart ergänzt werden soll. Die Fläche zum Anpflanzen soll nicht nur allgemein gärtnerisch angelegt werden, sondern mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden. -> Hieraus ergeben sich Auswirkungen auf die Planung. Die textliche Festsetzung Nr. 3 wird eine entsprechende Formulierung aufnehmen. ERGEBNIS DER FRÜHZEITIGEN Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4
Abs. 1 BauGB
Die Öffentlichkeit wurde mit je einer Anzeige im
Tagesspiegel und in der Berliner Morgenpost am 02.10.2009 über die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 05.10.2009 bis einschließlich 30.11.2009
informiert. Ein Bürger nutzte die Gelegenheit und sah sich den Entwurf
zum Bebauungsplan 7-30 an. Ein weiterer Bürger nutze die Möglichkeit der
Information über das Internet und erbat die Übersendung des
Bebauungsplanentwurfes 7-30 in digitaler Form. Äußerungen in schriftlicher Form wurden nicht abgegeben. -> Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Planung. Fazit: Die frühzeitige Behördenbeteiligung bzw. die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung führen zu Änderungen des Plan- und des Begründungsentwurfs: - Festsetzung eines Leitungsrechtes zugunsten der Vattenfall Europe GmbH mit textlicher Festsetzung über die Art der Pflanzmaßnahmen (nur flachwurzelnde Anpflanzungen). - Änderung der Textlichen Festsetzung Nr. 3. Die bisherige Formulierung „... gärtnerisch anzulegen ...“ wird durch die Formulierung „... ist dicht mit hochwachsenden Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen ...“ ersetzt. Baldow |
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