Drucksache - 1284/XVIII  

 
 
Betreff: des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 7-30
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.01.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
10.02.2010 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Keknntnisnahme v. 22.12.09

des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 7-30

 

des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 7-30

 

Das Bezirksamt bittet das Ergebnis der Abwägung im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen.

 

Ergebnis der Beteiligung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung:

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über den Bebauungsplan 7-30 mit Schreiben vom 30.10.2007 frühzeitig unterrichtet worden. Sie hatten die Möglichkeit bis zum 30.11.2009 schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Es wurden 16 Stellungnahmen abgegeben.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 05.10.2009 bis einschließlich 30.11.2009 statt. Vorgestellt wurde dabei der Bebauungsplanentwurf 7-30, Stand September 2009. Die Bürger konnten sich über die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes 7-30 informieren und hierzu Äußerungen abgeben. Es wurden keine schriftlichen Äußerungen abgegeben.

 

Die jeweilige Entscheidung des Fachbereichs Planen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen werden Bebauungsplan- und Begründungsentwurf teilweise geändert bzw. ergänzt.

 

Als nächster Verfahrenschritt wird die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585).

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7.11.1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.11.2005 (GVBl. S. 692).

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14.12.2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11.07.2006 (GVBl. S. 819).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amt für Planen, Genehmigen und Denkmalschutz                                        Dezember 2009

FB Planen                                                                                                      

Plan 23                                                                                                           

 

 

Entwurf zum Bebauungsplan 7-30

 

ERGEBNIS DER FRÜHZEITIGEN BEHÖRDENBETEILIGUNG gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.10.2009 aufgefordert bis zum 30.11.2009 Stellung zum Bebauungsplanentwurf 7-30 abzugeben.

 

Von 27 angeschriebenen Stellen und Behörden, die Träger öffentlicher Belange sind, haben 16 Stellen und Behörden geantwortet. Von 2 Trägern wurden planungsrelevante Hinweise oder Bedenken vorgetragen.

 

Bedenken und Hinweise wurden vorgetragen von

Vattenfall Europe teilt mit Schreiben vom 19.11.2009 und mit ergänzender E-Mail vom 03.12.2009 mit, dass sich eine Kabelanlage und eine kombinierte Trafostation auf dem Grundstück Ringstraße 32/42 befinden. Die im Leitungsplan dargestellte Trasse ist zwecks Zugänglichkeit zur Störungsbeseitigung von Anpflanzungen freizuhalten.

-> Hieraus ergeben sich Auswirkungen auf die Planung. Die Trasse wird durch Kennzeichnung im Bebauungsplan und entsprechender textlicher Festsetzung von tiefwurzelnden Anpflanzungen freigehalten.

 

FB Natur teilt mit Schreiben vom 07.12.2009 mit, dass die textliche Festsetzung Nr. 3 hinsichtlich der Pflanzart ergänzt werden soll. Die Fläche zum Anpflanzen soll nicht nur allgemein gärtnerisch angelegt werden, sondern mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden.

-> Hieraus ergeben sich Auswirkungen auf die Planung. Die textliche Festsetzung Nr. 3 wird eine entsprechende Formulierung aufnehmen.

 

 

ERGEBNIS DER FRÜHZEITIGEN Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Die Öffentlichkeit wurde mit je einer Anzeige im Tagesspiegel und in der Berliner Morgenpost am 02.10.2009 über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 05.10.2009 bis einschließlich 30.11.2009 informiert.

 

Ein Bürger nutzte die Gelegenheit und sah sich den Entwurf zum Bebauungsplan 7-30 an. Ein weiterer Bürger nutze die Möglichkeit der Information über das Internet und erbat die Übersendung des Bebauungsplanentwurfes 7-30 in digitaler Form.

 

Äußerungen in schriftlicher Form wurden nicht abgegeben.

 

-> Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Planung.

 

 

Fazit:

Die frühzeitige Behördenbeteiligung bzw. die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung führen zu Änderungen des Plan- und des Begründungsentwurfs:

-          Festsetzung eines Leitungsrechtes zugunsten der Vattenfall Europe GmbH mit textlicher Festsetzung über die Art der Pflanzmaßnahmen (nur flachwurzelnde Anpflanzungen).

 

-          Änderung der Textlichen Festsetzung Nr. 3. Die bisherige Formulierung „... gärtnerisch anzulegen ...“ wird durch die Formulierung „... ist dicht mit hochwachsenden Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen ...“ ersetzt.

 

 

Baldow

 

 
 

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