Drucksache - 1274/XVIII  

 
 
Betreff: Lernmittelfreiheit wieder in Berlin einführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule Entscheidung
06.04.2010 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2009 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.02.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
geänderter Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 09.02.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Mit Schreiben vom 23. Dezember 2009 wurde dem Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Herrn Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, die Drucksache „Lernmittelfreiheit wieder in Berlin einführen“ mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet. Dabei wurde betont, dass der Schulträger dieses Ersuchen unterstützt. Die Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Frau Claudia Zinke, teilt mit Schreiben vom 20. Januar 2010 hierzu folgendes mit:

 

 

Sehr geehrter Herr Bezirksstadtrat,

 

Herr Senator Prof. Dr. Zöllner hat Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen und mich gebeten, Ihnen zu antworten.

 

Derzeit sehe ich keine Möglichkeit, Ihr Anliegen einer Lernmittelfreiheit für alle Schülerinnen und Schüler umzusetzen.

 

Ich verweise auf die von meiner Verwaltung für das Abgeordnetenhaus Berlin zum Antrag der CDU – DS 16/2456 v. 2.6.2009 – in gleicher Angelegenheit erstellte Stellungnahme vom 31.7.2009 zum Ende der Klassengesellschaft: Lernmittelfreiheit für alle Schülerinnen und Schüler, beigefügt als Anlage.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Claudia Zinke

 

Text der Anlage:

 

Stellungnahme

 

zum Antrag der Fraktion der CDU

 

                                                                            über Ende der Klassengesellschaft: Lernmittelfreiheit für alle Schülerinnen und Schüler – Gesetz zur Änderung der Schulgesetzes für das Land Berlin (Drs. 16/2456)

 

Der Senat von Berlin hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Chancengleichkeit aller Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom sozioökonomischen Status des Elternhauses, zu erhöhen. Dazu gehört auch, dass im Land Berlin Lernmittelfreiheit (§ 50 SchulG) besteht und die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel den Schülerinnen und Schülern mit Ausnahme der privat zu beschaffenden Lernmittel leihweise zur Verfügung gestellt werden.

 

Nur die Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülerinnen und Schüler, die finanziell dazu in der Lage sind, sind verpflichtet sich bis zu einem Betrag von 100,- € pro Schuljahr an der Beschaffung der erforderlichen Lernmittel zu beteiligen. Die vollständige Lernmittelfreiheit besteht bereits für die Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen, der Kreis der von der Zahlung des Eigenanteils Befreiten ist in § 3 LernmittelVO definiert.

 

Durch die Einführung der Eigenbeteiligung für den Personenkreis, der aufgrund seines sozialen Status dazu in der Lage ist, konnte u.a. ein verantwortungsvollerer Umgang mit den Lernmitteln erreicht werden.

 

Darüber hinaus sieht der Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes im Zusammenhang mit der Einführung der Integrierten Sekundarschule vor, die Etablierung von Lernmittelfonds an den Schulen zu ermöglichen. An den Schulen, die Lernmittelfonds einführen, erwerben die Erziehungsberechtigten die Lernmittel dann nicht mehr selbst und behalten sie nach Schuljahresende nicht in ihrem Eigentum, sondern sie beteiligen sich an deren Erwerb und das Eigentum geht an die Schule über. Dadurch erhöht sich der Lernmittelfundus der Schule bei gleichzeitiger Reduktion des finanziellen Aufwandes für die Einzelnen.

 

Die finanzielle Ausstattung der Schulen mit Sachmitteln wurde bereits mit dem Haushaltsplan 2008/2009 verbessert. Die Ansätze für Lehrmittel wurden gegenüber 2007 (rd. 15 Mio. €) auf 18,0 Mio. € im Jahr 2008 sowie 21,0 Mio. € im Jahr 2009 erhöht. Eine weitere Steigerung ist für den Haushaltsplan 2010/11 vorgesehen (2010: 24 Mio. €, 2011: 27 Mio. €).

 

Die Einführung der Lernmittelfreiheit würde einen Mehrbedarf von aktuell 5,3 Mio. € jährlich verursachen, der im Rahmen des Haushaltsplans 2010/11 nicht vorgesehen ist.

 

 
 

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