Drucksache - 1266/XVIII  

 
 
Betreff: Finanzierungsmöglichkeiten für die Gemeinschaftsschule darlegen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Entscheidung
03.02.2010 
46. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2009 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.01.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sämtliche Finanzierungsquellen zur Finanzierung von Gemeinschaftsschulen umfassend dazustellen

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Seit dem 1. Februar 2008 bis einschließlich zum Ende des Schuljahres 2012/2013 erhält jedes Gemeinschaftsschulprojekt im Rahmen des Schulversuchs Pilotphase Gemeinschaftsschule zur Durchführung des Schulversuchs jeweils ½ Vollzeitlehrerstelle (ein Schulverbund erhält für die zweite und jede weitere Schule zusätzlich jeweils 0,25 VZE) sowie Fortbildungsmittel in Höhe von jährlich zwischen 3.000 und 7.000 €.

 

Eine ggf. erhöhte Sachmittelausstattung für die Durchführung des Schulversuchs soll nach Vorgabe der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom Schulträger bereitgestellt werden.

 

Notwendige bauliche Veränderungen sollen grundsätzlich im Rahmen der Möglichkeiten über den Schulträger erfolgen und können nach Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung aus dem Förderfonds unterstützt werden. Der Förderfonds des Landes Berlin umfasst ein Volumen von 22 Mio. €. Mittel für räumliche und bauliche Vorhaben aus dem Förderfonds werden auf Antrag und maßnahmebezogen durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung bewilligt.

 

Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin haben die Peter-Paul-Rubens-Grundschule, die Prignitz-Schule, die Waldenburg-Oberschule und die Luise-und-Wilhelm-Teske-Oberschule ihr grundsätzliches gemeinsames Interesse an der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule erklärt. Allerdings liegen hierzu bislang lediglich von der Peter-Paul-Rubens-Grundschule und der Prignitz-Schule schriftliche Willensbekundungen vor.

 

Ein Antrag bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderfonds kann erst dann gestellt werden, wenn alle Schulen dem Schulträger – nach Beteiligung und Zustimmung der zu beteiligenden schulischen Gremien – schriftlich ihre Bereitschaft zur Teilnahme an dem Schulversuch bestätigt haben.

 

Über den Förderfonds hinaus gibt es nach Auskunft der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung derzeit keine weiteren Bundes- bzw. Landesmittel auf die speziell im Hinblick auf die Errichtung von Gemeinschaftsschulen zurückgegriffen werden kann.

 

Inwieweit Mittel aus anderen Sonderprogrammen wie z.B. UEP für bauliche Maßnahmen an Gemeinschaftsschulen herangezogen werden können, muss im Einzelfall und bezogen auf die örtlichen Gegebenheiten geprüft werden.

 

 

 
 

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