Drucksache - 1265/XVIII  

 
 
Betreff: Klassengrößen bei der KLR angemessen berücksichtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Vorberatung
06.01.2010 
45. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung vertagt   
03.02.2010 
46. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.12.2009 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Entscheidung
07.07.2010 
51. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.02.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.05.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme 27.04.10

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Der Rat der Bürgermeister hat mit Beschluss R-618/2009 den nachfolgenden Auftrag formuliert:

 

Die AG „Kalkulatorische Kosten“ wird unter Mitwirkung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Produktmentorengruppe „Schulträgerschaft“ aufgefordert, bis Ende Dezember 2009

 

1.      ein Konzept inklusive Modellrechnung zur Änderung der Budgetierung von Schulprodukten vorzulegen. Zielsetzung soll dabei sein, die Anzahl der Schülerinnen und Schüler nicht als alleinige Bezugsgröße der Budgetierung vorzusehen, insbesondere die budgetunwirksamen Kosten sind dabei auf andere Bezugsgrößen hin zu prüfen

 

sowie

 

2.      ggf. alternative Lösungsvorschläge zu erarbeiten zum Ausgleich des Budgetierungsverfahrens der Schulprodukte auf Grund unterschiedlicher Klassenfrequenzen in den Einzelschulen wegen sozialer und regionaler Frequenzminderungen.

 

Im Rahmen der in diesem Auftrag benannten AG „Kalkulatorische Kosten“ wurde beschlossen, für diese Aufgabenstellung eine eigene Arbeitsgruppe zu gründen. Diese neue Arbeitsgruppe mit dem Namen „Budgetierung Schulprodukte“ hat sich am 05.03.2010 konstituiert. In dieser Arbeitsgruppe sind neben Vertretern der Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zwei bezirkliche Schulamtsleiter als Vertreter der Produktmentorengruppe „Schulträgerschaft“, drei bezirkliche Steuerungsdienst- und /oder Haushaltsamtsleiter und zwei Stadträte vertreten.

Auf Veranlassung der Arbeitsgruppe „Budgetierung Schulprodukte“ fand am 13.04.2010 eine Sitzung der Produktmentorengruppe „Schulträgerschaft“ statt, um ein Meinungsbild aus dem Kreise der Produktmentoren für den rat der Bürgermeister einzuholen.

 

Die Produktmentorengruppe „Schulträgerschaft“ vertritt hierzu folgende Meinung:

 

Zu 1.

 

Es wird einstimmig festgehalten, dass die Beibehaltung der „Anzahl der Schülerinnen und Schüler“ als alleinige Bezugsgröße sinnvoll ist, sehr wohl aber eine Überprüfung der Korrektur- bzw. Gewichtungsfaktoren erfolgen sollte.

 

Begründung:

 

Als alternative Bezugsgrößen wurden neben der Schülerzahl, die Anzahl der Klassen und die Bruttogeschossfläche von Schulgebäuden überprüft. Hierbei wurden für alle drei Bezugsgrößen die zu erhebenden Anforderungskriterien ermittelt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass nur bei der Bezugsgröße „Anzahl der Schüler“ alle Anforderungen erfüllt werden. Bei der Bezugsgröße „Anzahl der Klassen“ werden immer dann Anforderungen nicht erfüllt, wenn Klassenverbände in Lern- oder Kursgruppen übergehen. Bei der Bezugsgröße „Anzahl der Klassen“ fallen insbesondere die Unverständlichkeit für Außenstehende, die fehlenden Vergleichswerte sowie der hohe Aufwand zur Daten- und Prognosemengen-Ermittlung negativ in die Waagschale.

 

Die Überprüfung der Bezugsgröße „Bruttogeschossfläche der Schulgebäude“ ergab für alle Anforderungskriterien ein negatives Bild.

 

Die Einzelheiten der Diskussion werden in der beiliegenden Tabelle zusammenfassend veranschaulicht.

 

Zu 2.

 

Anhand eines Rechenbeispiels wird anschaulich festgestellt, dass die Anzahl der Verweiler in der Anfangsphase erst im sechsten Schuljahr geringfügige Auswirkungen auf die Gesamtzahl der Schüler zur Folge hat.

 

Für die Schülerzahlprognose ist die Verweildauer in der Schulanfangsphase hingegen von Bedeutung.

 

Die Mentoren der Schulträger empfehlen in der Schulanfangsphase eine Gewichtung für die Schülerinnen und Schüler vorzunehmen. Eine Ausweitung dieser Gewichtung auf die integrierten Sekundarschulen wird ebenfalls empfohlen. Eine Gewichtung der Gymnasialplätze sollte jedoch wegen fehlender rechtlicher Vorgaben unterbleiben. Darüber hinaus empfehlen die Mentoren aus Gründen der Gerechtigkeit, künftig gebäudeseitige Faktoren mit in die Budgetierung einzubeziehen.

 

Die Empfehlungen der Produktmentorengruppe „Schulträgerschaft“ wurden auf der Sitzung der Schulamtsleiter vom 16.04.2010 zur Kenntnis genommen und nach Abstimmung mehrheitlich beschlossen.

 

 
 

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