Drucksache - 1237/XVIII  

 
 
Betreff: Neue Stichstraße im "Fliegerviertel" nach Pilotin Melli Beese benennen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.11.2009 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Vorberatung
07.01.2010 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.01.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.05.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung Ausschuss Bild/Kult v. 07.01.2010
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.01.2010 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die neue Privatstraße auf dem Grundstück Bäumer-plan 14 A in Zusammenwirken mit den Eigentümern der neu gebildeten Grundstücke in „Beesezeile“ zu benennen.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) sollen Privatstraßen, -wege oder -plätze auf Antrag und Kosten des Grundstückseigentümers öffentlich benannt werden, soweit dies zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten notwendig ist. Die durch die in Rede stehende vom Bäumerplan abgehende private Stichstraße erschlossenen Grundstücke werden unter der Anschrift Bäumerplan 14 A bis 14 N im Liegenschaftskataster geführt. Sie würden durch eine Benennung der Stichstraße weder eine erstmalige Anschrift erhalten, noch mangelt es nach derzeitiger Sachlage an ausreichenden Orientierungsmöglichkeiten zum Finden der Wohnanlage.

 

Des Weiteren darf gemäß den Ausführungsvorschriften zu § 5 BerlStrG ein bereits vorhandener Straßenname nicht erneut verwandt werden. Dabei gelten auch sich nur in den Grundwörtern, wie Straße, Platz oder Weg, voneinander unterscheidende sowie gleich und ähnlich lautende Straßenbezeichnungen als Wiederholung. Bei der Prüfung, ob Straßennamen schon vorhanden sind, sind auch die Namen der amtlich benannten Privatstraßen zu berücksichtigen. Im Bezirk Treptow-Köpenick gibt es eine Melli-Beese-Straße und im Bezirk Steglitz-Zehlendorf eine Melli-Beese-Straße und Amelie-Beese-Zeile.

 

Aus den o.g. Gründen wird derzeit leider keine Möglichkeit gesehen, eine amtliche Benennung der Stichstraße im „Fliegerviertel“ gemäß § 5 BerlStrG und den hierzu erlassenen Ausführungsvorschriften in „Beesezeile“ durchzuführen.

 
 

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