Drucksache - 1234/XVIII  

 
 
Betreff: Abarbeitung von Ersuchen der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUDie Fraktion der CDU
Verfasser:Herr Rimmler, PeterOlschewski, Ralf
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.11.2009 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, eine zügige Bearbeitung von Ersuchen der BVV sicherzustellen. Dazu soll bei Ersuchen ohne ausdrückliche Befristung grundsätzlich ein Zeitrahmen von drei Monaten nach Beschlussfassung nicht überschritten werden.

 

Die Erledigung der Beschlüsse, insbesondere aber eine erkennbare zeitliche Verschiebung, ist der antragstellenden Fraktion und der BVV über den zuständigen Ausschuss schriftlich – im Fall einer Verzögerung mit Nennung der Gründe – mitzuteilen. 

 

 

Begründung:

Die Bearbeitung und Umsetzung von Anträgen der BVV durch das Bezirksamt gestaltet sich zunehmend zögerlich und schleppend, wie zuletzt eine Auflistung diverser nicht erledigter Vorgänge veranschaulicht hat.

 
 

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