Drucksache - 1234/XVIII
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, eine zügige Bearbeitung
von Ersuchen der BVV sicherzustellen. Dazu soll bei Ersuchen ohne ausdrückliche
Befristung grundsätzlich ein Zeitrahmen von drei Monaten nach Beschlussfassung
nicht überschritten werden. Die
Erledigung der Beschlüsse, insbesondere aber eine erkennbare zeitliche
Verschiebung, ist der antragstellenden Fraktion und der BVV über den
zuständigen Ausschuss schriftlich – im Fall einer Verzögerung mit Nennung
der Gründe – mitzuteilen. Begründung: Die Bearbeitung und
Umsetzung von Anträgen der BVV durch das Bezirksamt gestaltet sich zunehmend
zögerlich und schleppend, wie zuletzt eine Auflistung diverser nicht erledigter
Vorgänge veranschaulicht hat. |
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