Drucksache - 1187/XVIII
des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über die weitere Bearbeitung der im Bürgerentscheid enthaltenen Empfehlungen – Abschlußbericht. Das Bezirksamt teilt hierzu
mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Entsprechend der Bekanntmachung des Abstimmungsleiters war der o.a.
Bürgerentscheid erfolgreich (ABl. Nr. 29 vom 26.6.2009, S. 1745 f.). Die
Inhalte des Bürgerentscheides stellen eine Empfehlung an das Bezirksamt gem. §
47 Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 3 BezVG dar, die in eine Zuständigkeit außerhalb des
Bezirksamtes fallen. Die Abteilung Bauwesen hat deshalb das Landesdenkmalamt
sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit der Bitte um weitere
Bearbeitung angeschrieben. Das Landesdenkmalamt teilte in
seinem Antwortschreiben mit, dass die Einschätzung der nationalen bzw.
europäischen Bedeutung des Flughafens Tempelhof als Denkmal geteilt wird. Das
Gebäudeensemble Flughafen Tempelhof ist mit seinem Vorfeld zum Flugfeld sowie
dem straßenseitig vorgelagerten Platz der Luftbrücke ein Denkmal und als
Denkmalbereich in die Denkmalliste Berlin aufgenommen. Das Gebäudeensemble
unterliegt somit den Vorschriften des Berliner Denkmalschutzgesetzes. Eine nachträgliche
Ausweisung des gesamten Flugfeldes als Teil des Denkmalbereiches ist nicht
vorgesehen, vielmehr soll mit Mitteln des Umgebungsschutzes eine
denkmalverträgliche Entwicklung der zentralen Flächen des Flugfeldes
sichergestellt werden. Das Landesdenkmalamt
hält die Aufnahme des Flughafens Tempelhof in die Weltkulturerbeliste der
UNESCO für unrealistisch. Das Abgeordnetenhaus von Berlin sowie der Berliner
Senat haben dem Jüdischen Friedhof in Berlin-Weißensee die Priorität für eine
Welterbenominierung eingeräumt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilte durch ihre zuständige Abteilung mit, dass im Rahmen der FNP-Änderung die entsprechenden Passagen des Bürgerentscheids in die Abwägung einfließen. In diesen Planungsprozess sind die bezirkliche Untere Denkmalschutzbehörde sowie das Landesdenkmalamt mit einbezogen. Bereits in den vergangenen Jahren hatte das Landesdenkmalamt seinen denkmalpflegerischen Genehmigungsvorbehalt eingebracht und im Rahmen der Bauleitplanung dafür gesorgt, dass ein großer Teil des Flugfeldes frei von Bebauung bleibt. Das Bezirksamt bittet, die
Empfehlungen des Bürgentscheides damit als erledigt anzusehen. |
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