Drucksache - 1187/XVIII  

 
 
Betreff: über die weitere Bearbeitung der im Bürgerentscheid enthaltenen Empfehlungen - Abschlussbericht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
30.09.2009 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Da der Text dem Büro der BVV bei Redaktionsschluss nicht in elektronischer Form vorlag, entnehmen Sie den Inhalt die Mitteilung zur Kenntnisnahme bitte der beigefügten Anlage

 

des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über die weitere Bearbeitung der im Bürgerentscheid enthaltenen Empfehlungen – Abschlußbericht.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Entsprechend der Bekanntmachung des Abstimmungsleiters war der o.a. Bürgerentscheid erfolgreich (ABl. Nr. 29 vom 26.6.2009, S. 1745 f.). Die Inhalte des Bürgerentscheides stellen eine Empfehlung an das Bezirksamt gem. § 47 Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 3 BezVG dar, die in eine Zuständigkeit außerhalb des Bezirksamtes fallen. Die Abteilung Bauwesen hat deshalb das Landesdenkmalamt sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit der Bitte um weitere Bearbeitung angeschrieben.

Das Landesdenkmalamt teilte in seinem Antwortschreiben mit, dass die Einschätzung der nationalen bzw. europäischen Bedeutung des Flughafens Tempelhof als Denkmal geteilt wird. Das Gebäudeensemble Flughafen Tempelhof ist mit seinem Vorfeld zum Flugfeld sowie dem straßenseitig vorgelagerten Platz der Luftbrücke ein Denkmal und als Denkmalbereich in die Denkmalliste Berlin aufgenommen. Das Gebäudeensemble unterliegt somit den Vorschriften des Berliner Denkmalschutzgesetzes. Eine nachträgliche Ausweisung des gesamten Flugfeldes als Teil des Denkmalbereiches ist nicht vorgesehen, vielmehr soll mit Mitteln des Umgebungsschutzes eine denkmalverträgliche Entwicklung der zentralen Flächen des Flugfeldes sichergestellt werden. Das  Landesdenkmalamt hält die Aufnahme des Flughafens Tempelhof in die Weltkulturerbeliste der UNESCO für unrealistisch. Das Abgeordnetenhaus von Berlin sowie der Berliner Senat haben dem Jüdischen Friedhof in Berlin-Weißensee die Priorität für eine Welterbenominierung eingeräumt.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilte durch ihre zuständige Abteilung mit, dass im Rahmen der FNP-Änderung die entsprechenden Passagen des Bürgerentscheids in die Abwägung einfließen. In diesen Planungsprozess sind die bezirkliche Untere Denkmalschutzbehörde sowie das Landesdenkmalamt mit einbezogen. Bereits in den vergangenen Jahren hatte das Landesdenkmalamt seinen denkmalpflegerischen Genehmigungsvorbehalt eingebracht und im Rahmen der Bauleitplanung dafür gesorgt, dass ein großer Teil des Flugfeldes frei von Bebauung bleibt.

Das Bezirksamt bittet, die Empfehlungen des Bürgentscheides damit als erledigt anzusehen.

 

 
 

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