Drucksache - 1163/XVIII
In der
Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am
13.12.2006 wurde Herr Adir Tekin zum
stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Frauen, Integration
und Quartiersentwicklung gewählt. Durch
Verzicht auf das Amt als stellvertretender Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1
Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig. Herr Tekin hat den Verzicht mit Schreiben vom 09.09.2009, eingegangen im Büro der BVV am 21.09.2009 erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV). Gem. § 25
(1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die
Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer
Bürgerdeputierten/eines Bürgerdeputierten endet. Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass Herr Tekin
mit Ablauf
des 30.09.2009 nicht mehr Bürgerdeputierter/Bürgerdeputierte ist. |
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