Drucksache - 1163/XVIII  

 
 
Betreff: Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Kotecki, Rainer
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
30.09.2009 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage des Vorstehers

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 13

 

 

 

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 13.12.2006 wurde

 

 

Herr Adir Tekin

 

zum stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung gewählt.

 

Durch Verzicht auf das Amt als stellvertretender Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

 

Herr Tekin hat den Verzicht mit Schreiben vom 09.09.2009, eingegangen im Büro der BVV am 21.09.2009 erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV).

 

Gem. § 25 (1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/eines Bürgerdeputierten endet.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass

 

Herr Tekin

 

mit Ablauf des 30.09.2009 nicht mehr Bürgerdeputierter/Bürgerdeputierte ist.

 
 

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