Drucksache - 1137/XVIII  

 
 
Betreff: Mehr Transparenz bei der Auftragsvergabe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndHapel, Dieter
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Entscheidung
04.11.2009 
43. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung vertagt   
02.12.2009 
44. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.07.2009 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
30.09.2009 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt bittet, den folgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die deutlich erhöhten Schwellenwerte (befristet bis zum 31. Dezember 2010) lassen einen Anstieg von Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben erwarten.

Daher obliegt den Baudienststellen Berlins nicht nur die verstärkte Beachtung des Grundsatzes eines fairen Wettbewerbes, sondern auch die Gewährleistung der Transparenz des Vergabeverhaltens.

 

Mit  dem  gemeinsamen  Rundschreiben  SenStadt VI A / WiTechFrau II F Nr. 1/2009 vom 23. Februar 2009 wurden die Verfahren der Veröffentlichungspflicht nach Zuschlagserteilung berlineinheitlich wie folgt festgelegt:

 

Bei Beschränkter Ausschreibung ab einem Auftragswert von 150.000 € ohne Umsatzsteuer und bei Freihändiger Vergabe ab einem Auftragswert von 50.000 € ohne Umsatzsteuer ist nach Zuschlagserteilung über die Vergabe, sofern Sicherheitsinteressen nicht tangiert werden, in geeigneter Weise zu informieren.

 

Diese Information muss mindestens folgende Angaben enthalten:

 

1.      Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und Emailadresse des Auftraggebers

2.      Gewähltes Vergabeverfahren

3.      Auftragsgegenstand

4.      Ort der Ausführung

5.      Name und Sitz des beauftragten Unternehmens

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stellt für die Veröffentlichung im Internet hierfür die sog. „Vergabeplattform“ (www.vergabeplattform.berlin.de) zur Verfügung.

Nach aktuellen Erkenntnissen wird diese Veröffentlichungsoption von den Baudienststellen auch bereits entsprechend genutzt.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen