Drucksache - 1114/XVIII  

 
 
Betreff: VÖBB-Beschluss zurücknehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.06.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.01.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung und Kultur XIX. Wahlperiode Entscheidung
04.02.2010 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B'90 16.06.09
Änderungsantrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 12.01.2010l
4. Version vom 16.06.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Am 28.05.2009 hat die Verbundkonferenz, das höchste Gremium im VÖBB, den Beschluss gefasst, die ohne hauptamtliche Mitarbeiter/innen betriebenen ehrenamtlichen Bibliotheken in Tempelhof-Schöneberg und Pankow bis zur Realisierung eines datenschutzgemäßen Betriebs vom VÖBB abzukoppeln.

Den beiden Bezirken wurde jedoch, um der Abkoppelung zu entgehen, die Möglichkeit eröffnet, binnen 4 Wochen (bis zum 26.06.2009) eine datenschutzkompatible Übergangslösung zu schaffen.

 

In Verhandlungen mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten hat der Stadtrat für Schule, Bildung und Kultur vorgeschlagen, die Thomas-Dehler-Bibliothek im Rahmen der Einführung von RFID auf eine 100-prozentige Selbstverbuchung umzustellen. Ein Zugriff der ehrenamtlichen Helfer/innen auf die Personendatenbank im VÖBB ist dann nicht mehr möglich. Da Tempelhof-Schöneberg als einer der ersten Bezirke auf RFID umstellt, handelt es sich bis zur Realisierung dieser Lösung nur um eine begrenzte Übergangszeit bis zum 2. Quartal 2010.

 

Da der Datenschutzbeauftragte signalisiert hat, diese Lösung tolerieren zu wollen, ist der Beschluss der Verbundkonferenz nicht zum Tragen gekommen. Bis zur Umstellung der Thomas-Dehler-Bibliothek auf RFID wird der Betrieb der Bibliothek unverändert weitergeführt. Eine Abkoppelung vom VÖBB erfolgt weder vor noch nach der Umstellung.

 

Der Beschluss der BVV kann damit seinem Sinn nach, auch ohne formelle Rücknahme des Beschlusses der Verbundkonferenz, als erledigt gelten.

 

 
 

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