Drucksache - 1008/XVIII  

 
 
Betreff: Zustandekommen des Bürgerbegehrens
„Das Denkmal Flughafen Tempelhof erhalten – als Weltkulturerbe schützen"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
  Band, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.03.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
MzK

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.03.2009 gemäß § 45 Abs. 3 und 4 BezVG festgestellt, dass das Bürgerbegehren “Das Denkmal Flughafen Tempelhof erhalten – als Weltkulturerbe schützen” zustandegekommen ist. Auf die Drucksache Nr. 0860/XVIII wird verwiesen.

 

Ein Bürgerbegehren ist Zustandegekommen, wenn es spätestens bis sechs Monate nach Feststellung der Zulässigkeit von drei Prozent der bei der letzen Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung festgestellten Zahl der Wahlberechtigten (7.469) unterstützt wurde. Das Bezirkswahlamt teilte am 12.03.2009 mit, dass per 09.03.2009  7.733 gültige Unterschriften eingereicht wurden.

 

 

Das Bezirksamt hat gleichzeitig gemäß § 46 Abs. 1 und 2 BezVG den voraussichtlichen Abstimmungstermin für einen Bürgerentscheid auf den 07. Juni 2009 festgesetzt, sofern die Bezirksverordnetenversammlung dem Anliegen des Bürgerbegehrens nicht unverändert oder in einer Form, die von den benannten Vertrauensleuten gebilligt wird, zustimmt.

 

 
 

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