Drucksache - 1007/XVIII
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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung
Tempelhof-Schöneberg stimmt dem Anliegen des Bürgerbegehrens, über das durch
den Bürgerentscheid entschieden werden soll, nicht zu. Zu der Frage der weiteren Offenhaltung des ehemaligen
Flughafens Tempelhof hat bereits ein Volksbegehren mit einer ähnlichen
Zielsetzung stattgefunden, das nicht erfolgreich war. Für den Großraum Berlin ist
der zügige Ausbau des Flughafen Berlin-Brandenburg-International (BBI) von
vorrangiger verkehrspolitischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Der weitere
Ausbau und die fristgerechte Inbetriebnahme von BBI dürfen nicht dadurch
gefährdet werden, dass die Planungsgrundlagen für BBI anfechtbar werden. Begründung: |
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