Drucksache - 0962/XVIII
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Im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg gibt es vier Schiedspersonen, die für die vorgerichtliche
Streitschlichtung angerufen werden können. Die
Schiedspersonen des Bezirks sind in der Bezirksbroschüre veröffentlicht. Des
weiteren ist ein Hinweis auf die Möglichkeit der Schlichtung eines Streitfalls
mittels Schiedsperson im Schaukasten des Rathauses Schöneberg ausgehangen. Die
Polizeiabschnitte des Bezirks erhalten regelmäßig die aktuellen Listen der
zuständigen Schiedspersonen (mit Straßenverzeichnis usw.), sodass auf die
Möglichkeit eines Schiedsverfahrens hingewiesen und sofort Auskunft über die
zuständige Schiedsperson gegeben werden kann. Auch auf
der Internetseite des Bezirks (Link: http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/organisationseinheit/buerger/schiedspersonen.html)
wird über das vorgerichtliche Schlichtungsverfahren ausführlich informiert. Es
ist u.a. eine Karte mit den aktuelle Schiedsamtgrenzen des Bezirks hinterlegt
sowie diverse Links zur Seite des BDS (Bund deutscher Schiedspersonen). Die
Anfragen nach zuständigen Schiedspersonen wird derzeit statistisch erfasst,
sodass im März 2010 eine Entwicklung der Anfragen nach Schiedspersonen
dargelegt werden kann. Unabhängig
davon werden die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Vorsprache in den
einzelnen Fachbereichen bei bestehenden Problemlagen auch auf die Funktion der
Schiedsfrauen und Schiedsmänner im Bezirk hingewiesen. |
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